Auch Trennbanken können gefährlich werden

DGB klartext 13/2013

06.04.2013 / DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik, 05.04.2013

Die Banken spielen ihr munteres Spiel weiter. Nach wie vor ist nicht sichergestellt, dass von ihren riskanten Spekulationsgeschäften keine Gefahren mehr für die Spareinlagen normaler Bankkunden ausgehen. Die Bundesregierung will das nun per Gesetz ändern. Großbanken und Institutsgruppen soll untersagt werden, die hochspekulativen Geschäfte und das übliche Kredit- und Spareinlagengeschäft weiterhin unter demselben Dach zu betreiben. Sie müssten den riskanteren Teil ihres Geschäftes in eine wirtschaftlich und rechtlich eigenständige Investmentbank überführen. Ein Kreditinstitut, dessen Bilanzsumme die Grenze von 90 Milliarden Euro nicht übersteigt, darf jedoch weiter zocken wie bisher. Statt das als Bankgeschäft getarnte Spielkasino endlich zu schließen, wird damit lediglich ein Umzug um die nächste Straßenecke gefordert.


Der Gesetzentwurf „Trennbanken“ erinnert fatal an die hilflosen Versuche vieler Kommunen, die Spielsucht da­durch einzudämmen, dass man für Automatensalons und Wettbüros immer neue Bauauflagen ersinnt. Im Gegensatz zu Bau- und Ordnungsdezernenten hätten Kanzlerin und Finanzminister aber durchaus die Möglichkeit, richtig durchzugreifen – wenn nur der politische Wille vorhanden wäre. Eine reine Abtrennung des Einlagenkreditgeschäfteslässt bestenfalls die Kunden der betroffenen Banken etwas ruhiger schlafen. Die Ansteckungs- und Dominoeffekte bis hin zur Weltwirtschaftskrise, wie sie im Jahr 2008 von der Pleite der US-Investment­bank Lehman Brothers ausgingen, sind aber nicht einmal im Ansatz gebannt. Denn auch Investmentbanken sind über Kreditgeschäfte und den Interbankenmarkt eng mit den Geschäftsbanken verbunden.

Stattdessen müssten endlich beherzte Schritte gegangen werden, um so zügig wie möglich die Bilanzen der großen Bankkonzerne zu schrumpfen. Erst dann könnte die Gefahr verringert werden, im Falle einer Pleite eine Rettung durch den Staat zu erpressen. Auch kein noch so ausgefeiltes Insolvenzrecht für Banken führt an dieser Notwendigkeit vorbei.

Darüber hinaus muss endlich ein Zulassungsverfahren für alle Arten von Wertpapieren und Finanzgeschäften etabliert werden. Was nicht ausdrücklich zugelassen ist, bleibt verboten. Entscheidend ist der volkswirtschaftliche Nutzen. Zudem gilt es, Kredit- und Immobilienblasen frühzeitig vorzubeugen. Bankkunden muss eine bessere Beratung geboten werden. Folglich werden in den Banken deutlich mehr qualifizierte Beschäftigte in der Kreditprüfung und in der Kundenberatung benötigt. Denn dass zwischen anschwellenden Bilanzsummen und der Anzahl von Bankbeschäftigten und Filialen kein positiver Zusammenhang besteht, zeigt eindrücklich die folgende Grafik. (siehe Anlage)

Die Bundesregierung sollte sich diesen Herausforderungen stellen, statt politische Beruhigungspillen zu produzieren, die bestehende Gefahren nur verschleiern.