Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 22. 4. 2013 in Berlin zum Gesetzentwurf der Bundesregierung:

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen, von Rudolf Hickel

20.04.2013 / www.alternative-wirtschaftspolitik.de, 18.04.2013

Die Bankenzusammenbrüche in der Finanzmarktkrise machen deutlich: Das Insolvenzrecht muss so reformiert werden, dass eine Bank im Falle der nicht mehr gegebenen Rettungsmöglichkeit geordnet pleitegehen kann. Bereits in normalen Zeiten müssen die systemrelevanten Banken einen Abwicklungsplan vorlegen. Dazu gehören auch Optionen, die im Falle einer nicht mehr zu rettenden Bank anzuwenden sind. In dem Entwurf sind entsprechende Regulierungen und Aufgabenzuweisungen an die Bundesaufsicht (BaFin) vorgegeben. Die Aufnahme einer Verpflichtung der Banken, ein Testament mit Abwicklungs- und Sanierungsplänen zu erstellen, geht auf Vorschläge des „Financial Stability Boards“ (FSB) vom Oktober 2011 zurück. Auf dieser Basis hat auch die EU-Kommission am 6. 6. 2012 eine Richtlinie für das Europäische Parlament und den Rat unterbreitet. Aus der EU-Richtlinie wird auch die Vorgabe einer Umwandlung von Fremdkapital als Beitrag zum „Bail-in“, die Aktionäre und Gläubiger in die Rettungsfinanzierung einbezieht, übernommen. Deutschland zieht Regelungen vor, deren Realisierung die EU erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen hat. Diese Pionierfunktion verdient Anerkennung.

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Die Stellungnahme können Sie im nachfolgenden PDF-Dokument nachlesen