Verankerung der "Schuldenbremse" in der Bremischen Landesverfassung: Grundlagen, Gestaltung, Risiken
Von Rudolf Hickel
Dieser Diskussionsbeitrag ist die Überarbeitung und Aktualisierung einer Stellungnahme für den nicht-ständigen Parlamentsausschuss nach Art. 125 BremLV zur Anhörung über die Einführung einer „Schuldenbremse“ am Mittwoch, 6. Februar 2013, im Haus der Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen.
Der Beitrag thematisiert die Grundlagen und die ökonomischen Risiken der deutschen Schuldenbremse (Art. 109 Abs. 3 GG) am Beispiel der Diskussion über die Implementierung der Schuldenbremse in die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen. Neben einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit den Argumenten bezüglich kreditfinanzierter Staatsausgaben wird nach der kritischen Beschreibung der deutschen Schuldenbremse die „bremische Schuldenbremse“ analysiert. Hierzu geht der Beitrag auch auf die Rahmenbedingungen für das Haus-haltskonsolidierungsland Bremen ein. Abschließend werden die im Zusammenhang mit dem zukünftigen Verbot struktureller Kreditaufnahme stehende Altschuldenproblematik erörtert und einzelne Lösungsvorschläge bewertet.
Gliederung
- 1. Einordnung der Schuldenbremse: Motive, Instrumente, methodische Probleme: Fiskalische und gesamtwirtschaftliche Risiken bewältigen S.3
- 1.1. Die Idee: Neuverschuldung stoppen S.3
- 1.2. Die Motive für die Schuldenbremse S.4
- 1.3. Automatik statt parlamentarische Entscheidungen S.6
- 1.4. Exogen gesetzte Zielgröße der Finanzpolitik S.6
- 1.5. Deutsche Schuldenbremse und EU-Regelungen S.7
- 1.6. Konjunkturelle Komponente S.8
- 2. Die Umsetzung der Schuldenbremse in der Bremer Landesverfassung S10
- 2.1. Die Bremische Schuldenbremse mit Schutzklausel S.1
- 2.2. Abweichung bei exogen veränderten Einnahmen und Ausgaben S.11
- 2.3. Aktiver Einsatz für eine „aufgabengerechte Finanzausstattung des Landes Bremen“ (Artikel 131c LV) S.12
- 2.4. Abweichung bei konjunkturellen Defiziten S.11
- 2.5. Transparenz und Haftung für alle Verbindlichkeiten S.14
- 2.6. Haushaltspolitik unter dem Regime der Schuldenbremse S.15
- 2.7. Umfassendes Finanzkonzept für das Land Bremen S.15
- 2.8. Bremischer Finanzrahmen 2012 - 2017: Pfad zur Nullverschuldung S.17
- 2.9. Altschuldentilgung zur Entlastung von der Schuldenbremse S.18
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