Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht - Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt
Von Johannes Steffen
Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Mindestlohnhöhe ist zu gering, um nach erwerbslebenslanger Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Zudem wird es im politischen Umsetzungsprozess vermutlich eine Reihe von Ausnahmeregelungen geben.
Die alleine dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter reicht somit nach wie vor nicht aus und bedarf dringend einer Ergänzung auch der Höhe nach. Es muss der Grundsatz gelten, dass bei Zugrundelegung einer standardisierten, erwerbslebenslangen Vollzeitbeschäftigung jede versicherte Arbeitsstunde für sich genommen einen adäquaten Vorsorgebeitrag zur Existenzabsicherung im Alter leistet – adäquat bedeutet konkret: Mindestens entsprechend dem erforderlichen Entgeltpunkte-Anteil einer Arbeitsstunde an der zur Existenzsicherung notwendigen Entgeltpunkte-Summe.
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