Missbrauch von Werkverträgen und Lohnsklaverei im Fadenkreuz der Gewerkschaften
Von Goswin Brehe
Im Jahr 1985 berichtete Günter Wallraff in seinem Buch „Ganz unten“ in Bezug auf die damalige Arbeitswelt von „ins Absurde gesteigerter Entmenschlichung“ und einem „Rückfall in frühkapitalistische Systeme“. Er hatte zwei Jahre lang als Gastarbeiter Ali Levent alle möglichen Beschäftigungen in Deutschland ausgeübt. Das ist nun 30 Jahre her und scheinbar ist der „Rückfall“ weiter vorangeschritten, wie die folgenden Erfahrungen aus der Ermittlungsarbeit vermuten lassen.
Der Ort Emsdetten mit seinen 35.000 Einwohnern liegt im beschaulichen Münsterland. Hier scheint die Welt noch in Ordnung. 2007 lag das Durchschnittseinkommen je Steuerpflichtigem bei 37 696 Euro jährlich und 18 Einkommensmillionäre leben in der Stadt. Bei einer Arbeitslosenquote von 4 bis 5 Prozent, einem gut organisiertem Vereinsleben und dem einen oder anderen kulturellen Highlight sollte es sich in der Stadt gut leben lassen - solange man nicht am Stadtrand in den Wohnsilos wohnen muss. Hier sind nämlich die Arbeiterinnen und Arbeiter untergebracht, die bei einem Emsdettener Zerlegebetrieb in der Fleischverarbeitung tätig sind. Vor den völlig verwahrlosten Häusern, die irgendwie an DDR-Platte erinnern, parken Fahrzeuge aus verschiedenen osteuropäischen Ländern.
Im Juli 2013 müssen die Emsdettener in ihrer „Volkszeitung“ folgende Schlagzeilen lesen:
„Werkvertragsarbeit - Billige Arbeit und teure Miete. Lohndumping mit Zeitarbeits- und Werkvertragsmodellen. Arbeiter aus Osteuropa, die Stundenlöhne von zum Teil unter 5 Euro erhalten. Die unter unglaublichen Bedingungen untergebracht sind und dafür auch noch überteuerte Mieten bezahlen sollen.“
Nachdem die kommunalen Behörden der Öffentlichkeit weitgehend ihre Machtlosigkeit in der Frage der Beschäftigungs- und Wohnbedingungen eingestehen und die Verantwortung bei dem Zerlegebetrieb sehen, kommt es im September 2013 zu einer „Großrazzia gegen Schwarzarbeit“. Auch hierüber berichtet die Emsdettener Volkszeitung:
„60 Zoll- und Steuerfahnder haben am Mittwoch die Räume des Fleischproduzenten Fine Foodauf der Hollefeldstraße durchsucht. Sie ermitteln gegen 22 Beschuldigte wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit. (…) Eine Mitarbeiterin des Betriebs sagt gegenüber unserer Zeitung, dass sie lediglich 3,50 Euro pro Stunde verdienen würde. Lohndumping und unmenschliche Unterbringung vieler Mitarbeiter sind bereits vor einigen Wochen angeprangert worden. Arbeiten also Osteuropäer, die unter anderem von Leiharbeitsfirmen vermittelt wurden, illegal zu Hungerlöhnen in dem Zerlegebetrieb? Dies herauszufinden ist in den kommenden Wochen die Arbeit der Ermittler.“
Die erste Stellungnahme eines Unternehmenssprechers veröffentlicht die Lokalzeitung ebenfalls:
„Die Zerlegung gehört zu den qualifizierten Tätigkeiten unserer Branche, sodass nur entsprechend qualifizierte Arbeitnehmer eingesetzt werden können. Erfahrungsgemäß können für solche Tätigkeiten Mitarbeiter nicht gewonnen werden, wenn ihnen keine angemessene Vergütung gezahlt wird. Nähere Einzelheiten hierzu können wir Ihnen nicht mitteilen, weil wir über die bei anderen Unternehmen gezahlten Vergütungen natürlich keine genaue Kenntnis haben.“
Am 20.12.2013 ist der Skandal dann perfekt. Wieder aus der Emsdettener Volkszeitung:
„Schwarzarbeit bei Fine Food - Zoll nimmt Fleisch-Unternehmer fest. Sozialversicherungsbetrug in Millionenhöhe: Das Hauptzollamt Münster hat einen Fleisch-Unternehmer und einen seiner Vorarbeiter verhaftet. Sie haben im Emsdettener Betrieb Fine Food die Fleischzerlegung organisiert.“
Auch der Unternehmenssprecher kommt erneut zu Wort:
„Wir prüfen die Situation mit Hochdruck, um zu gewährleisten, dass wir nur mit Vertragspartnern arbeiten, die sich gesetzeskonform verhalten.“
Der „Fall Emsdetten“ ist nicht einzigartig, er kommt in Deutschland häufiger und in noch extremerer Ausprägung vor. Emsdetten ist nur ein Beispiel dafür, wo die organisierte Schwarzarbeit mit den Komponenten „Missbrauch von Werkverträgen“ und „Lohnsklaverei“ schon angekommen ist.
Missbrauch von Werkverträgen
Viele Fälle der organisierten Schwarzarbeit beruhen auf einem gemeinsamen Tatbestand: dem Missbrauch von Werkverträgen, häufig mit illegalen Vertragsgestaltungen. Dabei ist der Werkvertrag nach § 631 BGB eine zivilrechtliche Vertragsart, die aus dem Wirtschaftsleben nicht weg zu denken ist. Aus dem Werkvertrag ergibt sich die Verpflichtung zur Herstellung eines versprochenen Werkes gegen Entrichtung einer vereinbarten Vergütung, wobei der Werkvertragsnehmer einen herbeizuführenden Erfolg schuldet. Stellt der Werkvertragsnehmer seinem Auftraggeber nur Personal gegen einen Stundenverrechnungspreis zur Verfügung und übergibt das Weisungsrecht gegenüber den Werkvertragsarbeitnehmern an den Auftraggeber, liegt nicht ein gültiger Werkvertrag sondern eine Arbeitnehmerüberlassung vor.
Der Verleih von Arbeitnehmern ist in Deutschland erlaubnispflichtig und durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reguliert. Die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist an Bedingungen geknüpft und Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Einhaltung einer Lohnuntergrenze bzw. „Equal Pay“. Außerdem ist jeder „Verleih eines Arbeitnehmers“ mit Dokumentationspflichten sowohl beim Verleiher als auch beim Entleiher verbunden. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass die Leiharbeiter schlechter gestellt sind als ihre festangestellten Kollegen.
Da das AÜG im Bereich der Werkverträge nicht greift, weichen die Protagonisten der organisierten Schwarzarbeit auf unechte Werkverträge aus. Hierbei wird ein in der Schriftform nicht zu beanstandender Werkvertrag geschlossen und die erbrachte Leistung auch als „Gewerk“ und nicht nach geleisteten Stunden abgerechnet. Die tatsächliche Ausführung der Arbeiten weicht dann aber extrem von der Schriftform ab. Der illegale Verleiher verfügt über fast keine Betriebsmittel, agiert regelmäßig „aus dem Wohnzimmer“ heraus. Die vorgeblichen Werkvertragsarbeitnehmer werden in die Betriebsabläufe und die Weisungsstruktur des Beschäftigungsbetriebes integriert. Die beteiligten Unternehmer rechnen die erbrachten Leistungen nach Stunden ab, wobei für die Rechnungslegung in der „weißen Buchführung“ Arbeitsstunden in Leistungsmengen (z. B. zerlegte Tiere) abgerechnet werden.
Spätestens mit der EU-Osterweiterung ab dem Jahr 2004 und der damit zeitweise einhergehenden Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit konnten Arbeiternehmer aus den Beitrittsländern nur als Werkvertragsarbeitnehmer oder Scheinselbständige hier tätig werden. Der Zugang zum regulären deutschen Arbeitsmarkt war ihnen weiter verschlossen. Im Ausland gegründete Briefkastenfirmen haben dann unechte Werkverträge mit inländischen Unternehmen abgeschlossen und auf diese Weise sowohl Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch die Erlaubnispflicht in der Arbeitnehmerüberlassung umgangen.
Mit dieser Strategie lässt sich natürlich auch die deutsche Sozialversicherung umgehen. Die Arbeitsverhältnisse der „faktisch verliehenen“ Werkvertragsarbeitnehmer mit der ausländischen Briefkastenfirma werden formell nach dem Recht ihrer jeweiligen Heimat geschlossen. Es gilt dann das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes (Stichwort: Entsendung). Diesem Aspekt kommt bei den besonders üblen Fällen von Lohnsklaverei eine nicht unbedeutende Rolle zu.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Es bleibt allerdings nicht bei dem oben beschriebenen Missbrauch von Werkverträgen. Die eingesetzten Arbeitnehmer sind in der Regel dem Wohlwollen ihrer „Chefs“ voll und ganz ausgeliefert. Stellen diese „Chefs“ ihren persönlichen wirtschaftlichen Vorteil über das Wohlergehen der Arbeitnehmer, kommt es zu Lohnsklaverei in unterschiedlichen Ausprägungen.
Grundlage für die planmäßige Ausbeutung ist zunächst mal die Schaffung einer breit gefächerten Subunternehmerpyramide, wobei die Spitze der Pyramide durch den Hauptauftraggeber (z. B. Eigentümer eines Fleischzerlegebetriebes) besetzt wird. In der ersten Ebene unter dem Hauptauftraggeber finden sich dann 1 bis 3 durchaus namhafte und gut situierte Unternehmen. Jeder Unternehmer der ersten Sub-Ebene beauftragt wiederum 3 bis 5 Subunternehmer, die dann ihrerseits die zweite Sub-Ebene bilden. Schon bei mittelständischen Unternehmen mit einem Arbeitskräftebedarf von einigen hundert Arbeitern kann die Subunternehmerpyramide bis zu 5 Ebenen und 30 bis 50 Subunternehmer unterschiedlichster Güte aufweisen.
Wozu dient dieser Aufwand? Ganz allgemein werden durch diese Subunternehmerpyramide die Verantwortlichkeiten verwischt. Die Betriebssitze der Subs befinden sich an verschiedenen Orten im In- und Ausland. Das stellt die staatlichen Prüf- und Ermittlungsbehörden sehr häufig vor banale Zuständigkeitsprobleme. Den Nachweis zu führen, dass die Spitze der Pyramide verantwortlich ist für Straftaten, die unter den Namen der Subs in der 3. bis 5. Ebene begangen wurden, ist sehr schwierig.
Die Lebens- und Einkommensverhältnisse in den osteuropäischen Beitrittsländern sind schlecht. Viele Osteuropäer arbeiten lieber in Deutschland für 3 bis 5 Euro pro Stunde als in der Heimat (meist ohne staatliche Stütze) arbeitslos zu sein. Natürlich wird die etwaige Mindestlohnunterschreitung in der Buchführung des/der Arbeitgeber/s nicht dargestellt. Der simpelste aber sehr effektive Trick besteht darin, einfach nicht alle Stunden zu bezahlen, die gearbeitet wurden. Wenn von 200 gearbeiteten Stunden nur 100 Stunden bezahlt werden, reduziert sich ein ggf. vereinbarter Stundenlohn von 8,50 Euro auf 4,25 Euro. Natürlich erfasst der Hauptauftraggeber in der Subunternehmerpyramide nur die Arbeitszeit seiner eigenen Arbeitnehmer. Eine oft gehörte Standardausrede bei der Ermittlungsarbeit lautet: „Für die Arbeiter der Subs bin ich nicht zuständig!“
Sofern die Werkvertragsarbeitnehmer aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden, erfolgt die Sozialversicherung in der Heimat. Wenn dabei die Entsendung über eine Briefkastenfirma im Ausland erfolgt, ergeben sich weitere „Einsparpotentiale“ für die Täter der organisierten Schwarzarbeit. Wie soll z. B. die bulgarische Sozialversicherung die tatsächlich in Deutschland eingesetzte Anzahl von Werkvertragsarbeitnehmern und deren korrekte Lohnhöhe in Erfahrung bringen? Aber auch Korruption und Urkundenfälschungen sind beliebte Methoden zur Erlangung der Entsendebescheinigungen, als Bestätigung der Sozialversicherung im Ausland.
Ein weiteres Feld zur Ausbeutung ist die Unterkunft. Es ist gang und gäbe, dass auch mit der Unterbringung dieser Menschen ein Geschäft gemacht wird. Mehrbettzimmer mit 3 bis 6 erwachsenen Menschen sind die Regel. Dabei nutzen dann schon mal 6 bis 12 Arbeitnehmer eine Wohnung. Der Mietzins für jede einzelne „Schlafstelle“ liegt nicht selten bei 200 Euro monatlich. Die Profiteure dieser Machenschaften verbergen sich traditionell hinter undurchsichtigen Firmengeflechten. Das Gesamtkonzept dieser Lohnsklaverei in Deutschland wird abgerundet durch ein System des „Kleinhaltens“ der Betroffenen. Hier schrecken die „Vorarbeiter“ auch nicht vor der Anwendung von Gewalt zurück.
Die Arbeitsstunde eines Facharbeiters kann in Deutschland unter legalen Bedingungen einen Stundenverrechnungspreis von 25 bis 45 Euro erreichen. Wenn diese Arbeitsstunde illegal und ohne wesentliche „Nebenkosten“ für 3 bis 5 Euro eingekauft werden kann, ergeben sich exzellente Verdienstmöglichkeiten. Die Gewinnmargen sind nicht schlechter als diejenigen, die mit Waffen-, Drogenhandel oder Zwangsprostitution erzielt werden können.
Deshalb treten immer mehr „alte Bekannte“ aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, Rockerbanden und andere mafiöse Strukturen, in die organisierte Schwarzarbeit ein. Da diese Täter vor Straftaten wie Lohnwucher, Bestechung, Urkundenfälschung, Nötigung und Körperverletzung keineswegs zurückschrecken, sind sie auch in der Lohnsklaverei wirtschaftlich sehr erfolgreich. Nebenbei bemerkt: In den oben beschriebenen Subunternehmerpyramiden lässt durch das Verwenden von nicht leistungshinterlegten Rechnungen aus der untersten Sub-Ebene Bargeld für die Bezahlung von Schwarzarbeitern in nahezu beliebiger Höhe generieren.
Folgen für die gewerkschaftliche Arbeit
Den Betroffenen wird der Zugang zu den Gewerkschaften weitgehend verwehrt. Damit wird durch die formell korrekten, aber in Bezug auf das Werk unechten Werkverträge und die „Begleitumstände der Lohnsklaverei“ die Tarifautonomie unterlaufen. Die Betriebsräte der betroffenen Unternehmen (soweit sie überhaupt vorhanden sind) stehen ziemlich machtlos vor diesem Ausbeutungssystem. Allein schon der Versuch das Geflecht von Werkverträgen, Leiharbeit und Subunternehmen zu durchblicken, kann zu einer unüberwindbaren Hürde werden.
Organisierte Schwarzarbeit ist hoch kriminell. Es werden dabei nicht „nur“ einige wenige Wanderarbeitnehmer über den Tisch gezogen. Die fiskalischen Schäden sind immens. Zusätzlich wird die Tarifautonomie unterlaufen. Und Unternehmer, die keine illegalen Geschäfte machen wollen, werden verunsichert und schlimmstenfalls in die Illegalität getrieben.
Seit Beginn der 90er Jahre engagiert sich die Zollverwaltung in der Schwarzarbeitsbekämpfung. Ab dem 01.01.2004 wurden mit der Gründung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die in der Schwarzarbeitsbekämpfung tätigen Kräfte der Arbeits- und Zollverwaltung unter dem Dach der Zollverwaltung fusioniert. Die Kolleginnen und Kollegen der FKS kontrollieren, prüfen, ermitteln und ahnden hoch motiviert und sind dabei von der Sinnhaftigkeit ihrer Tätigkeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung überzeugt. Über die Erfolge der FKS wird in den Medien ständig und nicht nur in der Emsdettener Volkszeitung berichtet.
Anders als die Zollfahndung, an deren Spitze das Zollkriminalamt steht, wird die FKS von den Bundesfinanzdirektionen geführt. Diese Sparte der Zollverwaltung sieht sich eher als klassische „Finanzverwaltung“, die für die Erhebung von Steuern und Abgaben zuständig ist. Die Bekämpfung von organisierter Kriminalität wird dort insbesondere in den „Führungsetagen“ als Fremdkörper angesehen. Die Eingliederung der FKS in eine Verwaltungsbehörde führt zu Defiziten bei der Ausstattung und Führung.
So wird die FKS beispielsweise mit geschäftspolitischen Instrumenten einer Verwaltung geführt. In den sogenannten Zielvereinbarungen, die zwischen den Bundesfinanzdirektionen und den Dienststellen vor Ort festgelegt werden, finden sich überwiegend quantitativ ausgerichtete Ziele für die FKS. So wird zum Beispiel die Zahl einzuleitender Ermittlungsverfahren vorgegeben. Die Qualität dieser Verfahren spielt dabei keine Rolle. Ob der FKS - Ermittler einen Leistungsempfänger bei der Schwarzarbeit in der Imbissbude erwischt oder aber einen Intensivtäter der organisierten Schwarzarbeit bis zur U-Haft bringt, ist für den „Grad der Zielerreichung“ ohne Belang. Die umfassende Revision der geschäftspolitischen Vorgaben für die FKS ist deshalb ein gewerkschaftliches Betätigungsfeld.
In § 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) wird ausgeführt: „Zweck des Gesetzes ist die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit.“ Die Regierungsbegründung zum SchwarzArbG aus dem Jahre 2004 spiegelt das wie folgt wider: „Schwarzarbeit hat in Deutschland ein alarmierendes Niveau erreicht. Sie schädigt gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und verursacht enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt.“ Die FKS soll durch erhöhten Kontroll- und Ermittlungsdruck auf die Einhaltung der Vorschriften drängen und Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bereich der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung verhüten bzw. aufdecken und verfolgen.
Der Zoll verfügt in der FKS über sehr motivierte und exzellent ausgebildete Prüf- und Ermittlungsbeamte. Die Ermittlungserfolge im Bereich organisierter Schwarzarbeit mit den Komponenten „Missbrauch von Werkverträgen“ und „Lohnsklaverei“ sind fast immer auf die besondere Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen zurückzuführen und weniger auf die von den Bundesfinanzdirektionen geprägte Behördenstruktur. Ziel gewerkschaftlicher Arbeit muss es daher sein einerseits den von dieser „Lohnsklaverei“ Betroffenen ggf. auch individuell mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und andererseits für die FKS die zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit geeigneten Arbeitsbedingungen bei den zuständigen politischen Instanzen einzufordern.
Aber nicht nur die Gewerkschaften und die Politik nehmen sich des Themas an. Ein letzter Auszug aus der Emsdettener Volkszeitung vom 07.01.2014: „In scharfer Form äußerte sich der Vorsitzende des Landes-Caritasrates Oldenburg, Peter Kossen, zu den Werkverträgen für Leiharbeiter in Fleischbetrieben. Beim Neujahrsempfang des Osnabrücker Bischofs Franz-Josef Bode ging er am Wochenende mit diesem „offenkundigen Unrecht“ hart ins Gericht. „An vielen Stellen müssen wir von Ausbeutung und von moderner Sklaverei sprechen“, sagte der katholische Geistliche. Werkverträge dienten zur Lohndrückerei und zum Umgehen minimalster Standards.“
Prälat Peter Kossen hat wohl aus der Schwangerschaftskonfliktberatung Hinweise zu den Beschäftigungsbedingungen von Werkvertragsarbeitnehmerinnen erhalten. Der Geistliche wird in der Zeitung mit den Worten zitiert: „Bulgarische und rumänischen Arbeiterinnen, die ungeplant schwanger werden, verlieren alles: Sie haben keine Rechte, kein Geld, keine Versicherung.“
Im März 1983 begann Günter Wallraff seine Recherchen zu „Ganz unten“ indem er sich als Ausländer, der für wenig Geld auch Schwerst- und Drecksarbeit übernimmt, auf Arbeitssuche begab. Vor dem Hintergrund der Not der schwangeren Wanderarbeitnehmerinnen, die im Jahr 2013 aus wirtschaftlichen Gründen zur Abtreibung gezwungen werden, stellt sich die Frage, was sich in den letzten 30 Jahren verändert hat?
Ähnliche Artikel
- 27.11.2012
- 04.10.2012
- 28.08.2012
Für einen solidarischen und verteilungsgerechten Sozialstaat
- 03.05.2012
- 26.04.2012