Investor-Staat-Schiedsverfahren und Finanzmärkte
weed Infoblatt
Seit den 1950er Jahren werden zwischen Staaten immer häufiger bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Anlass für ihre Einführung war, dass Investoren aus Industriestaaten besser vor Enteignungen in vermeintlich unbeständigen Entwicklungsländern geschützt sein und ein sicheres Umfeld für ihre Investitionen haben wollten.Längst werden solche Abkommen nicht mehr nur zwischen Industrie- und Entwicklungsländern geschlossen, sondern auch zwischen Industrieländern. So sind auch in dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP), bzw. Kanada (CETA) Investorenschutz und Klagemöglichkeit fest vorgesehen.
In diesem Infoblatt werden die in solchen Abkommen enthaltenen einklagbaren Schutzrechte und konkrete Fälle die Finanzmärkte betreffend dargestellt. Daraus ergibt sich ein Bild weitreichenden Einflusses auf die staatliche Souveränität und Handlungsmöglichkeit. Die genannten Fälle zeigen, dass das Risiko für Staaten wächst, durch Investor-Staat-Klagen wichtigen Spielraum bei der Finanzmarktregulierung und der Lösung von Finanzkrisen zu verlieren. Es könnten in Zukunft immer mehr Gesetze und Maßnahmen indirekt für nichtig erklärt werden. Regierungen werden potentielle Klagen dann bei Gesetzgebungen auch im Vorhinein einberechnen. Dies ist angesichts der Finanzkrisen der letzten Jahrzehnte und den damit schon jetzt verbundenen Schwierigkeiten ein höchst beunruhigende Perspektive. Auf Dauer ist es nicht einmal ausgeschlossen, dass die starken Regeln zum Marktzugang in Verbindung mit den Investor-Staat-Klagen Strukturen des deutschen Finanzsystems wie die Sparkassen unter Druck setzen, weil diese aus Sicht der Investoren den Markt verzerren könnten.
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