TTIP - USA verweigern weiterhin Gespräche über Finanzmarktregulierung

weed Newsletter „EU-Finanzreform”

17.07.2014 / Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung, WEED e.V., 01.07.2014

In der letzten Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (Für eine Einführung siehe den Newsletter Februar 2014) zwischen der EU und den USA verweigerten letztere erneut Gespräche über eine „Kooperation“ bei der Finanzmarktregulierung innerhalb von TTIP. Allerdings versucht die EU durch eine abgespeckte Agenda, diese „Kooperation“ weiterhin zu erreichen. Sie hat dafür ihre Vorschläge überarbeitet, wie die Kooperation und auch die gegenseitige Anerkennung von Regulierung aussehen sollen. Um den Druck auf die USA noch zu erhöhen, hat sich Binnenmarktkommissar Michel Barnier außerdem geweigert, Finanzmarktbereiche für eine weitergehende Marktöffnung anzubieten. So wurden aus einem kürzlich durchgesickerten Vorschlag zu Dienstleistungen die Finanzmärkte kurzerhand komplett gestrichen.

Dokumente belegen Liberalisierungsagenda im Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA)

Die Verhandlungen von 22 Staaten und der EU für ein neues internationales Handelsabkommen für Dienstleistungen (TiSA) neben dem existierenden der Welthandelsorganisation (GATS) wurden in der jüngsten Verhandlungsrunde am 23.-27. Juni in Genf vorangetrieben. Nach einer langen Periode, in denen die Verhandlungen im Geheimen vorangetrieben wurden, enthüllte nun ein bei Wikileaks durchgesickertes Dokument zum Kapitel zu Finanzdienstleistungen, dass TiSA klar über die bestehenden GATS-Regeln hinausgehen würde. Zum Beispiel soll der bestehende Liberalisierungsgrad als unveränderlich festgeschrieben werden („standstill“) und alle Vertragspartner, sollen Monopole beseitigen oder sie in ihrer Reichweite reduzieren. Die Staaten sollen sich auch verpflichten, den bestehenden Grad an Marktgelegenheiten („market opportunities“) und die gewährten Begünstigungen („benefits already enjoyed“) nicht zu begrenzen oder zu beschränken. TiSA würde also jede Abkehr von einer bestehenden Liberalisierung extrem erschweren. Das Abkommen soll auch so gestaltet sein, dass alle (ausländischen) Dienstleistungsanbieter gleich behandelt werden müssen, außer dies wird explizit in einer „Negativliste“ ausgeschlossen. Allerdings sollen andere Regeln, nämlich zum „Marktzugang“, nur dann angewendet werden, wenn es ein ausdrückliches Bekenntnis dazu gibt („Positivliste“)


Den ganzen Newsletter, u.a. mit „Noch tiefer in den Schlamassel - Die EU nach den Europawahlen“, finden Sie auf www.weed-online.de