Freihandelsabkommen - Einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Von Prof. Dr. Siegfried Broß
24.01.2015 / Hans-Böckler-Stiftung, Report Nr.4, Januar 2015
Auf einen Blick …
- Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
- Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
- Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
- Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandelsabkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
- Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.
Inhalt
- Inhaltsverzeichnis S.2
- Vorwort S.2
- Einleitung S.4
- Umfeld und Klima S.5
- Gegenstand der
- Freihandelsabkommen S.7
- Problematik der Schiedsgerichte S.13
- Staatsschiedsgerichte als mögliche Lösung S.17
- Zusammenfassung S.18
Ähnliche Artikel
- 11.12.2014
Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada
- 09.12.2014
- 26.04.2012
- 25.10.2011
GREGOR GYSI: 90 Prozent unserer Zeit darauf verwenden, Politik zu machen
- 12.10.2014