Mit Offenlegung gegen dubiose Rohstoff-Deals
Bundestagsrede von Axel Troost zur „Ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie“
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die EU hat vor zwei Jahren die Veröffentlichungspflichten von Unternehmen neu geregelt. Nach der Bilanzrichtlinie muss nun auch die Transparenzrichtlinie noch in nationales Gesetz umgesetzt werden. Während die Bilanzrichtlinie Regeln für alle Unternehmen setzt, legt die Transparenzrichtlinie Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Unternehmen fest.
Warum ist das wichtig? Unternehmen greifen relevant in unser Leben ein. Wir kaufen ihre Produkte, viele Menschen arbeiten für sie und überhaupt kommen wir ständig mit Aktivitäten von Unternehmen in Berührung. Ein Hauptzweck börsennotierter Unternehmen ist es, Gewinne für die Anteilseigner zu erwirtschaften. Aktionäre und Investoren haben logischerweise ein berechtigtes Interesse an Unternehmensinformationen. Dafür dienen die besagten Transparenzregeln, die etwa Vorgaben für Jahresabschlüsse und Quartalsberichte machen. Aber Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und andere sogenannte Stakeholder haben ebenfalls ein berechtigtes Interesse daran, was Unternehmen so treiben. Als Politiker haben wir die Pflicht, auch dazu Informationspflichten zu schaffen. Das klingt banal, ist aber alles andere als selbstverständlich.
Von daher ist es erfreulich, dass die EU dem jahrelangen Drängen von NGOs nachgegeben hat, und Rohstofffirmen weitergehende Offenlegungspflichten auferlegt haben. Die Bundesregierung hat sich lange dagegen gesperrt. Zukünftig müssen Unternehmen aus dem Bergbau, der Öl- und Gasindustrie und des Holzeinschlags (Stichwort Regenwälder) länder- und projektbasiert Zahlungen an staatliche Stellen offenlegen. Dazu gehören Steuern und Zahlungen für Schürfrechte und andere Lizenzen. Das soll Korruption, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen erschweren, die in den rohstoffreichen Entwicklungsländern alltäglich sind.
Schätzungen zufolge werden allein in Afrika jedes Jahr Bodenschätze im Wert von einer Viertelbillion Euro abgebaut und exportiert. Nach Annahmen der Uno verliert Afrika durch illegale Geldabflüsse - also etwa durch Preismanipulation bei Handelsgeschäften, Steuerhinterziehung oder Korruption –jährlich bis zu 50 Milliarden Dollar. Diese Verluste zu begrenzen ist angesichts der großen Armut ein Gebot der Menschlichkeit. Es wäre schön, wenn Europa dabei Vorreiter wäre und nicht erst, nachdem die USA 2012 sich entsprechende Transparenzregeln gegeben hat, nachgezogen hätte.
Die EU-Richtlinie ist sehr eng definiert. Als Bundestag haben wir bei ihrer Umsetzung nur wenig Spielraum, etwa bei der Veröffentlichung der Daten und bei den Bußgeldern. Wir werden ein Augenmerk darauf werfen, dass die Daten möglichst gut zugänglich sein werden und die Sanktionen für Zuwiderhandlungen auch wirklich abschreckend wirken.
Die Transparenzrichtlinie darf aber nicht das Ende der Fahnenstange sein. Ganz elementar ist es, die länder- und projektbezogene Offenlegung auch auf weitere Sektoren auszudehnen. Damit ist es aber natürlich nicht getan. Ziel muss sein, dass in Deutschland möglichst keine Waren verkauft oder eingeführt werden, die unter unmenschlichen oder umweltzerstörerischen Bedingungen in armen Ländern abgebaut, geerntet oder produziert wurden.
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