Befähigen statt aktivieren
Expertisen und Dokumentationen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik von Claus Reis und Benedikt Siebenhaar
Zur Überwindung der Widersprüchlichkeiten des „Aktivierungsparadigmas“ im SGB II bedarf es mit dem „Befähigungsansatz“ einer neuen konzeptionellen Basis für „moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Hierfür sind grundlegende gesetzliche Änderungen insbesondere zur Aufgabenstellung und Zielsetzung des SGB II erforderlich.
Mit der Gesetzgebung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II war eine viel weiterreichende Reform als die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verbunden, nämlich der Wandel von der Transfer- zur Dienstleistungsorientierung als Markenzeichen des aktivierenden Sozialstaates und die Umsetzung einer international praktizierten Politik der „Aktivierung“.
Der im SGB II umgesetzte Aktivierungsansatz („Fördern“ und „Fordern“) ist vor allem beim Reformziel „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“ gescheitert. Die Situation langzeitleistungsbeziehender Arbeitsuchender ist nach Auffassung des DGB wegen der heutigen Aktivierung schlechter als unter den Bedingungen des Bundessozialhilfegesetzes.2 Das sind Hinweise darauf, dass das Aktivierungsparadigma für viele Arbeitsuchende nicht zielführend ist und das SGB II einer erweiterten Perspektive bedarf.
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Die Ausgabe "WISO Diskurs" und die Kurzfassung in "WISO direkt" finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten
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