"Reformierter" Investitionsschutz in TTIP: Zwei Schritte voran - und gegen die Wand

Von Malte Marwedel

12.12.2015 / verfassungsblog.de, 03.12.2015

Nur auf den ersten Blick bietet sie Lösungen etwa für die strukturelle Einseitigkeit des Schiedsgerichtssystems. Auch brächten die geplanten materiellen Schutzrechte weiterhin eine deutliche Privilegierung ausländischer Investoren gegenüber Gemeinwohlbelangen und allen anderen Marktteilnehmern. Diese Privilegien würden nur zaghaft durch Auslegungsregeln zur Bewahrung staatlicher Regulierungsspielräume abgefedert. Unterm Strich würden die Pläne der Kommission das bestehende Investitionsschutzrecht marginal ändern. Zugleich würden sie aber durch die Ausweitung auf den transatlantischen Wirtschaftsverkehr das Klagerisiko für die USA, die EU und alle ihre Mitgliedstaaten enorm erhöhen.
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