Grafik des Monats 02/2016: Leiharbeitsverdienste geringer als Durchschnittsverdienste
Sozialpolitik aktuell in Deutschland
Die schlechtere Entlohnung von Leiharbeitskräften wird erst durch Regelungen möglich, mit denen vom eigentlich gesetzlich verankerten
Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden kann. Dieser gilt nicht, falls Tarifverträge vorliegen, die geringere Stundenlöhne enthalten
(so genannte Tarifpositivität). Die diesem Schlupfloch in den vergangenen Jahren zu Seite gestellten Reformen (Gesetzes zur Verhinderung
des Missbrauchs von Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassungskontrollgesetz) tragen kaum dazu bei, die Lohnstruktur der Leiharbeitskräfte
nachhaltig zu verbessern. Aus Perspektive der Arbeitnehmenden sind Leiharbeitsbeschäftigungsverhältnisse nach wie vor mit
deutlichen finanziellen Einbußen und großen materiellen Unsicherheiten verbunden.
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