Dem Girokonto für Alle einen großen Schritt näher

Bundestagsrede von Axel Troost am 25.02.2016

05.03.2016 / linksfraktion.de, 25.02.2016

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist gerade schon gesagt worden: Man kann sich eigentlich gar nicht vorstellen, heute ohne ein Girokonto auszukommen, vom Zahlungsverkehr abgeschnitten zu sein, seine Miete nicht per Dauerauftrag überweisen zu können oder im Beruf bzw. auf Ämtern zu bestimmten Terminen in einer Schlange stehen zu müssen, um Bargeld ausgezahlt zu bekommen. Man ist ohne ein Anrecht auf ein Konto im Prinzip entmündigt. Trotzdem gibt es rund 1 Million Menschen, denen bisher der Zugang zu einem Girokonto verweigert wurde. Es sind insbesondere ausländische Studierende, Saisonarbeiter, Asylsuchende, Geduldete und auch Obdachlose, denen die Banken die Eröffnung eines Kontos verweigern.

Die Linke hat in den letzten zehn Jahren fünf Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit denen wir zum Ausdruck gebracht haben: Wir wollen ein Recht auf ein Basiskonto, ein Konto für alle. - Immer sind die Anträge hier im Hohen Haus abgelehnt worden. Man hat argumentiert, es reiche die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, die zugesagt hatten, hier aktiv zu werden. Aber nur die Sparkassen haben reagiert, die anderen Geldinstitute eben nicht. Insofern ist der bisherige Zustand unmöglich.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt hat sich endlich etwas getan. Aber weit gefehlt, wenn Sie glauben, dass bei der CDU/CSU oder bei der SPD nun neue Gedanken eingezogen wären. Nein! Wieder einmal setzen wir jetzt europäisches Recht in deutsches Recht um.

(Matthias Hauer (CDU/CSU): Wir setzen es gut um!)

Insofern kommen die Bundesregierung und die Große Koalition gar nicht darum herum, dieses gesetzlich umzusetzen. Und dass dies in Brüssel so beschlossen worden ist, ist insbesondere auf die Arbeit der Linken im Europaparlament zurückzuführen. Sie hat dort erhebliche Arbeit hineingesteckt, bis die Richtlinie im April 2014 zustande kam. Ich erwähne explizit Jürgen Klute, der damals Verhandlungsführer war.

(Beifall bei der LINKEN - Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Elf Jahre gedauert!)

Insofern ist heute, was diese Frage angeht, wirklich ein guter Tag. Es ist in der Tat so, dass von der Koalition noch vieles aufgenommen worden ist. Dadurch ist der Gesetzentwurf in der Tat noch besser geworden. Es gibt eine feste Frist von zehn Tagen für die Kontoeröffnung. Wir schaffen die Option, das Basiskonto von Anfang an als Pfändungsschutzkonto einzurichten und zu führen. Wir schaffen auch Rechtssicherheit für die Betroffenen, indem wir dafür sorgen, dass das Konto nicht sofort gekündigt werden kann, wenn einmal Gebühren auflaufen, sondern eine Kündigung erst dann erlaubt ist, wenn 100 Euro Gebühren aufgelaufen sind.

Trotzdem gibt es aus unserer Sicht im Prinzip schon Nachbesserungsbedarf, weil die Fragen der angemessenen Gebühren und der Dispozinsen nicht gesondert geregelt sind. Man darf sich da nichts vormachen: Wir reden hier auch über einkommensschwache Personen, für die jährliche Kontoführungsgebühren von 40 oder 50 Euro nicht unerheblich sind. Insofern wird man da sicherlich noch einmal nachfassen müssen. Insbesondere im ländlichen Raum ist die Dichte der Banken und Sparkassen natürlich nicht so hoch, dass es Konkurrenz gäbe, die sozusagen Einfluss auf die Gebührenhöhe in Form von geringeren Gebühren hätte.

Insofern haben wir Linke immer noch Wünsche, die wir gerne erfüllt sähen, um das Gesetz noch sozialer zu machen. Alles in allem glaube ich aber, dass mit diesem Gesetz jetzt eine Regelung gefunden worden ist - deswegen werden wir auch zustimmen -, die 1 Million Menschen die Möglichkeit gibt, ein Konto zu eröffnen. Das ist gut so. In diesem Fall kann man nur sagen: Gut, dass die europäische Gesetzgebung hier entsprechende Vorgaben für die Bundesrepublik Deutschland gemacht hat.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Antje Tillmann (CDU/CSU))