Abschaffung des Solidaritätszuschlags: ungerecht und fiskalisch äußerst riskant
Schriftliche Stellungnahme für das Fachgespräch des Haushalts- und Finanzausschusses am 27. Juni 2018
Zusammenfassung
Die vorzeitige komplette und ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist mehr noch als die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags kritisch zu sehen. Das gilt erstens aus verteilungspolitischer Sicht. Da nahezu das gesamte Aufkommen des Solidaritätszuschlags von der oberen Hälfte der Einkommensverteilung aufgebracht wird, trüge dessen Abschaffung nichts zur Entlastung von Beziehern unterer Einkommen und sehr wenig zur Entlastung von Beziehern von mittleren Einkommen bei. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags würde hauptsächlich Besserverdienern zugutekommen – und das, nachdem bereits die Steuerreformen zwischen 1998 und 2015 unter dem Strich nur die obersten 30 % der Haushalte entlastet haben, während die unteren 70 % zusätzlich belastet wurden. Zweitens ist die Abschaffung aus fiskalischer Sicht nicht zu verantworten. Der Bund müsste zur systemgerechten Finanzierung der Sozialversicherung und zur Überwindung des Investitionsstaus noch zusätzlich hohe Milliardenbeträge in die Hand nehmen, so dass er sich die Abschaffung des Solidaritätszuschlags schon bei guter Konjunktur unter Bedarfsaspekten weder ganz noch in Teilen leisten kann. Das gilt noch viel mehr im Falle einer konjunkturellen Schwächephase. Simulationen des IMK zeigen, dass eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages dann weder mit der Schuldenbremse noch der Politik „Schwarzen Null“ vereinbar wäre: Der Bund würde stattdessen in eine radikale Kürzungspolitik getrieben.
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