Sind 132 Euro für Hartz-IV-Empfänger ausreichend?
Kritische "BEACHTUNG EINER STUDIE"
um „Die Höhe der sozialen Mindestsicherung“ der TU Chemnitz
von Prof. Dr. Friedrich Thießen, Diplom.-Kfm. Christian Fischer, 31 Seiten
Die Autoren Friedrich Thießen und Christian Fischer befassen sich in der Studie mit der Höhe des Regelsatzes von Hartz-IV unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie unterschieden zwei grundsätzliche Herangehensweisen, einen „Maximumfall“ sowie einen „Minimumfall“. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, der aktuelle Regelsatz von 351 Euro den von ihnen errechneten Maximumfall von 278 Euro deutlich überschreite, den Minimumfall, 132 Euro, sogar um ein Vielfaches.
Folgend haben sich die Autoren der vorliegenden Beachtung der Studie anstelle eines Gutachtens befleißigt, durch eine umfassende Auszugsauswahl und deren Bearbeitung, eine fundierte Kritik anhand einer solchen realitätsfernen Grundlage vorzulegen.
1. Falsche Grundannahmen der Studie
Schon bei der Definition dieser beiden selbstgewählten Kategorien muss festgestellt werden, dass von falschen Determinanten ausgegangen wird. So wird der Maximumfall wie folgt beschrieben:
[„Die Bestimmung der Obergrenze ergibt sich zwangsläufig aus den Verbrauchsmengen nicht sozialhilfeabhängiger Bürger, d.h. den Mengenverbräuchen der allgemeinen Bevölkerung. Es ist nicht vorstellbar, dass die soziale Mindestsicherung über dem verfügbaren Einkommen eines größeren Teils der Bevölkerung liegen kann.“]
Hierbei bleibt völlig unberücksichtigt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von abhängig Beschäftigten inzwischen in einem Lohnniveau arbeiten muss, welches sich nur geringfügig vom Regelsatz unterscheidet. Hinzu kommt die seit einigen Jahren explosionsartig ansteigende Zahl der sogenannten Aufstocker, welche zusätzlich zu ihrem (niedrigen) Lohn auf soziale Leistungen angewiesen sind. Gleichzeitig findet eine nicht zielführende Verwischung der Begriffe von Menge und Einkommen statt.
Im Folgenden werden exemplarisch einige Aspekte der zugrunde liegenden Studie herausgegriffen, um sie einer näheren Betrachtung zu unterziehen."
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