Sofortprogramm zur Stabilisierung und Reform der Finanzmärkte
Die aktuelle Finanzkrise ist eine Folge der neoliberalen Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte und der damit verbundenen Verteilungspolitik. Sie birgt enorme Risiken und muss politisch bekämpft werden. Problematisch ist aber nicht nur die aktuelle Situation: Bereits vor der Krise hatte die Macht der entfesselten Finanzmärkte zutiefst unerwünschte Folgen. Das muss in Zukunft vermieden werden.
Das vorliegende Sofortprogramm kann helfen, die Finanzbranche durch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zu stabilisieren, sowie besonders schädliche Praktiken schnell zu beseitigen. Außerdem müssen mittelfristig angelegte Reformen sofort eingeleitet werden, um die Akteure auf den Finanzmärkten wieder dem Primat der Politik zu unterwerfen und auf ihre Funktion als Dienstleister für die Realwirtschaft zurückführen. Dazu müssen Geschäftsmodelle radikal vereinfacht, standardisiert und in Teilen ganz verboten werden.
Die aktuelle Krise auf den Finanzmärkten muss Anlass sein, einen grundlegenden Umbau des internationalen Finanzsystems voranzutreiben. Insbesondere die dramatische Zuspitzung der vergangenen Wochen birgt die Chance, den nötigen öffentlichen Druck in Richtung ernsthafter Veränderungen zu schaffen.
DIE LINKE fordert:
I. Die unmittelbare Absicherung zentraler Aufgaben des Finanzsystems
1. Gewährleistung ausreichender und zinsgünstiger Kreditversorgung durch die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der EZB und den öffentlich-rechtlichen Banken; wenn erforderlich mit einem Sonderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen.
2. Garantie der Bankeinlagen in unbeschränkter Höhe durch obligatorische Aufstockung der Einlagensicherung von Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken; zusätzlich Einrichtung eines von den privaten Finanzinstituten gespeisten Sicherungsfonds zur Vermeidung von Serienzusammenbrüchen, damit Rettungsaktionen nicht vom Staat bezahlt werden müssen.
3. Dauerhaftes Verbot von Leerverkäufen.
II. Die Beseitigung besonders destabilisierender Praktiken
4. Harte Spielregeln und dadurch drastische Reduzierung des Handels mit derivativen und sonstigen „innovativen“ Finanzinstrumenten einschließlich des Verbots besonders riskanter und spekulativer Instrumente (z.B. Credit Default Swaps, außerbörsliche Termingeschäfte, Kreditverbriefungen etc.).
5. Rücknahme der Zulassung von Hedgefonds in Deutschland wegen ihrer destabilisierenden Wirkung, Verbot von Geschäften deutscher Banken mit ausländischen Hedgefonds und Verbot von Geschäften ausländischer Hedgefonds in Deutschland;
erhebliche Verteuerung von Geschäften mit hohem Kredithebel durch deutlich höhere Pflichten zur Eigenkapitalunterlegung.
6. Abschaffung falscher Anreize bei Managervergütungen: Verbot von Aktienoptionen, Mindesthaltefristen für Aktienbeteiligungen des Managements, Verschärfung der Haftung von Managern.
III. Schritte zur mittelfristigen Reform des Finanzsystems
7. Einführung eines internationalen Kreditregisters.
8. Weitgehende Beschränkung der Aktivität von Banken auf das Einlagen- und Kreditgeschäft; Zurückdrängung und strenge Kontrolle des Investmentbankings.
9. Verschärfte Beschränkungen für kapitalgedeckte Altersvorsorgemodelle (z.B. private Pensionsfonds): keine spekulativen Geschäfte z.B. mit Devisen; Verringerung der Notwendigkeit privater und betrieblicher kapitalgedeckter Altersvorsorge durch Stärkung der gesetzlichen, umlagefinanzierten Rentenversicherung.
10. Öffentliche Zulassung und Aufsicht von Ratingagenturen; Trennung von Beratung und Bewertung; Finanzierung durch einen Pool, in den die Unternehmen einzahlen; Aufbau öffentlicher Ratingagenturen.
11. Zulassungspflicht für bestehende und neu entwickelte Finanzprodukte und -dienstleistungen durch einen Finanz-TÜV, der das Gefahrenpotenzial und die Zweckmäßigkeit der Produkte umfassend überprüft.
12. Transaktionsteuern auf den Handel mit Wertpapieren (an den Börsen und außerbörslich) und Devisen zur Entschleunigung der Finanzmärkte.
13. Absicherung globaler Regulierungsstandards mittels Schließung von Steueroasen.
Diese Maßnahmen sollten mittelfristig auch auf europäischer und internationaler Ebene umgesetzt werden. Mit Ausnahme des Kreditregisters, das es in Deutschland schon gibt, können und müssen die Maßnahmen schon vorher auf nationaler Ebene eingeführt werden. Um das anfängliche Voranschreiten auf nationaler Ebene zu flankieren, können bei Bedarf Kapitalverkehrskontrollen nach Art. 59 des EU-Vertrags eingesetzt werden.
Auf europäischer Ebene müssen alle Versuche gestoppt werden, die Kapitalmärkte weiter zu liberalisieren. Stattdessen sollten europäische Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen aufgebaut bzw. gestärkt werden, die vorrangig die obigen Punkte umsetzen.
Auf der internationalen Ebene ist darüber hinaus eine Reform des Währungssystems erforderlich, die die Wechselkurse, z.B. durch Zielzonen, deutlich stabilisiert und die Abhängigkeit von Leitwährungen wie dem US-Dollar überwindet. Ebenso braucht esein unparteiisches System zur Lösung von Überschuldungskrisen im Sinne eines internationalen Insolvenzrechts.
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