Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Warum der Sanktionsparagraph (§ 31 SGB II) ausgesetzt werden muss
Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende – . Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen
Unsere Broschüre zu Sanktionen - Ergebnisse der drei Befragungen und Schlussfolgerungen.
Mit unserer Broschüre schließen wir eine mehrmonatige Erhebung zu den Erfahrungen mit Sanktionen und der Sanktionspraxis der JobCenter ab. Die Broschüre trägt den Titel:
"Wer nicht spurt, kriegt kein Geld
Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende
Erfahrungen, Analysen, Schlußfolgerungen"
Hier stellen wir die Ergebnisse dreier Befragungen vor, welche die Auswirkungen der Sanktionspraxis nach § 31 SGB II auf die Betroffenen verdeutlichen. Befragt wurden sanktionierte und nicht sanktionierte Alg-II-Beziehende sowie 28 Berliner Sozialberatungsstellen.
Die Ergebnisse zeigen: Sanktionen bzw. Sanktionsandrohungen beeinträchtigen in gravierender Weise den Alltag und die Lebensmöglichkeiten der Betroffenen und ihrer Familien. Die Angst, etwas falsch zu machen und die kräftezehrende Auseinandersetzung mit falschen Anschuldigungen des JobCenters lähmen die Eigenbemühungen der Erwerbslosen. Sanktionsdrohungen bevormunden diejenigen, welche sich durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes ohnehin schon "gestraft" fühlen. "Spuren" tritt an die Stelle von Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und dem Aufbau einer Perspektive, die nicht nach kurzer Zeit wieder in Hartz IV führt. Selbst diejenigen, die alles tun, was das JobCenter von ihnen verlangt, sind nicht vor Sanktionen geschützt. Mit all dem werden nicht nur Erwerbslose zum Spuren gebracht, sondern ganz nebenbei auch das Gros der Lohnabhängigen.
Die Sanktionspraxis der JobCenter ist von Umsetzungsfehlern und Willkür geprägt und vielfach rechtswidrig.
Grundsätzlich verstößt der Entzug des Existenzminimums gegen die Menschenwürde. Wo das Geld für Medikamente und Lebensmittel fehlt, wird die körperliche Unversehrtheit tangiert. Die Basis unserer demokratischen Gesellschaft wird erschüttert. Deshalb darf es ein „Weiter so“ nicht geben.
Wir plädieren für ein Aussetzen des Sanktionsparagraphen. Ein Moratorium ist nötig, um Zeit zu gewinnen – Zeit, um die in ihrem Ausmaß bislang zu wenig bekannten Mißstände in den JobCentern näher anzuschauen, Zeit, in der Erwerbslose vor diesen Mißständen geschützt werden, Zeit für eine öffentliche Debatte über den Sinn des Strafens von Erwerbslosen und Zeit für einen demokratischen Verständigungsprozess zur Zukunft des Sanktionsparagraphen.
Wir hoffen auf Ihre/eure Unterstützung, wo immer Möglichkeiten dafür bestehen.
Die Broschüre kann hier als pdf-Datei heruntergeladen
oder als Druckexemplar per Post bestellt werden bei: Claudia Daseking, Grunewaldstr. 91, 10823 Berlin - wenn ein an Sie/Dich adressierter DIN A 4-Rückumschlag zugesandt wird, der mit 85 Cent (für 1 Broschüre) oder mit 1,40 Euro (für 2 oder 3 Broschüren) frankiert ist.
Über Spenden zur Finanzierung der Druckkosten sind wir sehr dankbar. Hierfür müssen insgesamt etwa 3.000 Euro aufgebracht werden. Eine Spendenquittung kann ausgestellt werden.
Wer uns unterstützen möchte, überweise bitte auf das Konto:
Förderverein Netzwerk Selbsthilfe e.V. (Kontoinhaber)
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ: 100 205 00
Kto.-Nr.: 302 33 01
Verwendungszweck: “Broschüre SGB II“
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