Stoppt die Schuldenbremse!
Was ist die Schuldenbremse?
Der Staat darf künftig kaum noch Schulden machen. Dafür sollen im Grundgesetz in den Artikeln 109 und 115 detaillierte restriktiv Vorgaben formuliert werden, nach denen Bund und Länder künftig Kredite zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben aufnehmen dürfen. Diese Regeln bestehen aus einer Strukturkomponente, einer Konjunkturkomponente und einer Ausnahmeklausel: Die Strukturkomponente regelt den Grundsatz. Danach darf der Bund künftig nur noch Kredite in Höhe von maximal 0,35% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufnehmen. Die Länder dürfen ab 2020 keinerlei Kredite mehr aufnehmen, also 0,0%. Über die Konjunkturkomponente sollen die Verschuldungsmöglichkeiten symmetrisch je nach Konjunkturlage über die strukturelle Komponente hinaus vergrößert oder beschränkt werden können. Eine Ausnahmeklausel soll eine Überschreitung
der zulässigen Verschuldung im Falle von Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen mit Kanzlermehrheit ermöglichen.
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