Die Finanztransaktionsteuer, Technisch machbar und ökonomisch überfällig
Axel Troost, aktualisierte Fassung vom Januar 2010
Auszug aus der Kurzfassung:
"Im Laufe des Jahres 2009 hat die Forderung nach einer sogenannten „Finanztransaktionsteuer“ in Deutschland bemerkensweite breite Teile der Öffentlichkeit erreicht. Dafür ist unter anderem eine Petition an den Bundestag zur Einführung einer solchen Steuer verantwortlich, die im Oktober von einem breiten Bündnis von kirchlichen, entwicklungspolitischen und gewerkschaftlichen Organisationen gestartet wurde und bis Ende Dezember über 65.000 Unterzeichner gewinnen konnte.
Die Finanztransaktionsteuer ist die Bündelung zweier Steuern, die schon sehr lange in der Diskussion sind, nämlich der Börsenumsatzsteuer einerseits und der sogenannten „Tobin-Steuer“ andererseits. Die 1991 von der Regierung Kohl abgeschaffte Börsenumsatzsteuer besteuerte Kauf- und Verkauf unterschiedlicher Wertpapiere (vor allem Aktien und Anleihen) an Börsen mit 01-0,25 Prozent. Die Tobin-Steuer ist nach dem Nobelpreisträger James Tobin benannt, der 1978 eine Besteuerung von Umsätzen auf Devisenmärkten forderte, um „Sand ins Getriebe“ der Finanzmärkte zu streuen und dadurch Wechselkurse stabilisieren wollte. Die Tobin-Steuer hat seit dem einige Weiterentwicklungen erfahren und wird gerade von entwicklungspolitischen Organisationen häufig zur Finanzierung von Entwicklung und Armutsbekämpfung in den Ländern des Südens gefordert.
Mit der Finanztransaktionsteuer sind beide Steuern nun zu einem einheitlichen Konzept zusammengefügt und dahingehend ergänzt worden, dass auch Käufe und Verkäufe von Währungen und Wertpapieren außerhalb von Börsen besteuert werden sollen. Diese Ergänzung ist erforderlich, um die Umgehung der Steuer zu verhindern, denn nicht nur Devisen, sondern auch Wertpapiere werden zunehmend außerbörslich gehandelt – vor allem von schwergewichtigen Akteuren wie den Banken selbst. Auch alle nicht-standardisierten und nicht-börsenzugelassenen Finanzprodukte werden außerbörslich gehandelt.
Viele Staaten haben Steuern auf Finanzgeschäfte (z.B. mit Aktien oder Anleihen) in den letzen zwanzig Jahren abgeschafft – so Deutschland, Österreich, Dänemark, die Niederlande, Schweden, Spanien, Japan und die USA. Dieses geschah mit dem Argument, die Wettbewerbsfähigkeit des jeweils nationalen Finanzplatzes zu stärken bzw. vermeintlich drohende Kapitalflucht abzuwenden.
Dennoch besteuern einige Länder nach wie vor Wertpapiertransaktionen, bisher jedoch nicht flächendeckend für alle Finanztransaktionen. Hierzu zählen acht Länder innerhalb der EU-27 (Belgien, Großbritannien, Irland, Finnland, Griechenland, Zypern, Malta und Polen) ebenso wie die Schweiz, China und weitere außereuropäische Staaten. [1] Frankreich, Belgien und Österreich haben sich für die Einführung einer Besteuerung des Devisenhandels (zweistufige Tobin-Steuer) ausgesprochen – vorausgesetzt, weitere europäische Länder schließen sich an.
Studien belegen die Machbarkeit einer Finanztransaktionsteuer.[2] Die Implementierung bleibt damit eine Frage des politischen Willens.
[1] Außerbörsliche Geschäfte unterliegen bzw. unterlagen z.B. in Frankreich, Finnland und Italien einer Besteuerung.
[2] U.a. Bruno Jetin und Lieven Denys (2005): Ready for Implementation. Technical and Legal Aspects of a Currency Transaction Tax and its Implementation in the EU, hrsg. von WEED e.V., Berlin mit dem Schwerpunkt einer Besteuerung des Devisenhandels und Stephan Schulmeister, Margit Schratzenstaller und Oliver Picek (2008): A General Financial Transaction Tax. Motives, Revenues, Feasibility and Effects, erschienen im Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO, Wien hinsichtlich einer umfassenden Finanztransaktionsteuer auf den börslichen wie außerbörslichen Wertpapier- und Devisenhandel."
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Den vollständigen Text können Sie in den PDF-Anhängen "Kurz- und Langfassung" lesen.
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