Stellungnahme zur Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen
(Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse)
Drucksache 18/2732, Hessischer Landtag
Aus den Vorbemerkungen:
"Die Frage der Staatsverschuldung ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Finanzpolitik eines Landes. Sie ist kein Selbstzweck und daher gut zu begründen. Ganz allgemein gesprochen ermöglicht die Staatsverschuldung Ausgaben, die andernfalls nicht finanzierbar wären. Auf der anderen Seite zieht Staatsverschuldung Kosten nach sich, in Form der Tilgung und der Zinszahlungen. Es stellt sich demnach die Frage, wann die Aufnahme neuer Schulden sinnvoll und wann die Tilgung bestehen-der Schulden angezeigt ist. Der Staat sollte sich verschulden, wenn der Ertrag (geringere Arbeitslosigkeit, Wirtschaftswachstum, Infrastrukturbereitstellung, sozialer Friede …) der schuldenfinanzierten Maßnahmen die Kosten der Verschuldung übersteigt. Umgekehrt ist ein Schuldenabbau sinnvoll, wenn die vermiedenen Kosten der Verschuldung größer sind als der soziale Ertrag der per Verschuldung finanzierten Maßnahmen."
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