Zumutbare Arbeit und Sanktionspraxis – Zu den Neuregelungen im SGB II
Von Helga Spindler auf den Nachdenkseiten
Letztlich sind inzwischen die letzten Bezüge zur Arbeitslosenhilfe – der befristete Zuschlag und die Rentenversicherungspflicht – ganz abgeschafft. Das Versprechen von der „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ entpuppt sich ganz offen als das, was von Anfang an geplant war: die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Deutschland.
Aber die Ethik und das Niveau der Sozialhilfe sind ebenfalls nicht
erhalten geblieben, sondern werden durch immer schärfere
Pauschalisierung und neuerdings erweiterte Aufrechnungsmöglichkeiten
unterlaufen.
Das Ganze geschieht nicht nur zum Selbstzweck, – und noch nicht einmal
um nennenswert zu Sparen -, sondern soll bewirken, dass auch immer
niedrigere Löhne, Renten etc. akzeptiert werden und möglichst wenig
aufgestockt werden müssen.
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