Auswirkung der Neuregelung des Elterngeldes auf Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/5276 –

19.09.2011

Insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sind Leidtragende der Elterngeldneuregelung vom Januar 2011. Betroffen sind hier vor allem diejenigen, die nicht über Erwerbseinkommen verfügen: Sie bekommen das Elterngeld in Höhe von 300 Euro als Einkommen auf ihren Leistungen gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet und somit das Elterngeld de facto gestrichen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Frak- tion DIE LINKE. vom 9. März 2011 behauptet die Bundesregierung, diesbezüglich über keine Daten von betroffenen Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger zu verfügen.