Das bringt 2013

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Verbraucherrecht im neuen Jahr.

30.12.2012 / www.dgb.de, 21.12.2013

u.a.:
Rente mit 67

Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und 2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Weitere Änderungen finden Sie in der Übersicht auf www-dgb.de