Alleinerziehende Frauen beziehen überdurchschnittlich häufig Arbeitslosengeld II
WSI, Hans Böckler Stiftung
Der Bezug der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ist bei Frauen und Männern kaum durch den Haushaltskontext beeinflusst. Demgegenüber ist der Bezug von Arbeitslosgengeld II stark davon abhängig, ob Männer und Frauen in Paarhaushalten leben oder nicht.
Der Bezug der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (ohne Aufstockung mit SGB II-Leistungen) ist unabhängig vom Haushaltskontext. Dies gilt für Männer und Frauen gleichermaßen.
Die Bezugsraten für die Transferleistung Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") sind hingegen deutlich dadurch beeinflusst, in welcher Art Haushalt die Menschen leben. Vor allem Alleinerziehende, aber auch Alleinlebende beziehen überdurchschnittlich oft ALG II. Männer und Frauen in Paarhaushalten mit Kindern und erst recht in Paarhaushalten ohne Kinder müssen dagegen deutlich seltener Grundsicherungsleistungen beziehen. Dies erklärt sich zum Teil daraus, dass in Paarhaushalten noch eine zweite Person durch Einkommen den Haushalt (der Bedarfsgemeinschaft) mitfinanzieren kann. Auch ein Zuverdienst aus Teilzeit- oder geringfügiger Beschäftigung kann dazu beitragen, dass Bedürftigkeit im Sinne des SGB II vermieden wird.
Die höchsten ALG II-Bezugsraten weisen alleinerziehende Frauen auf, die in Westdeutschland zu 14 Prozent und in Ostdeutschland sogar zu mehr als einem Viertel Arbeitslosengeld II beziehen. Männliche Alleinerziehende (die nur einen kleinen Teil der Alleinerziehenden ausmachen) sind zwar auch überdurchschnittlich häufig auf Grundsicherungsleistungen angewiesen; es sind aber sowohl in Westdeutschland als auch in Ostdeutschland, deutlich weniger als bei den weiblichen Alleinerziehenden.
Demgegenüber beziehen Männer in Singlehaushalten häufiger ALG II als Frauen in Singlehaushalten.
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