Staatsanwalts-Versagen im Landesbank-Prozess: Aufklärung nötig
Pressemitteilung von Klaus Bartl
Bartl: „Versehen“ der Staatsanwaltschaft im Landesbank-Prozess noch haarsträubender – Fraktion berät Konsequenzen
Entgegen der Pressemitteilung vom 13.2.2014, der Prozess gegen Landesbank-Manager sei geplatzt, da die Staatsanwaltschaft Leipzig nur den elektronischen Weg der Beschwerde ohne Unterschrift gewählt habe, stellt sich der Sachverhalt im Ergebnis der Antwort auf eine Kleine Anfrage von MdL Klaus Bartl (DIE LINKE) nun anders dar: Die Staatsanwaltschaft habe überhaupt keine Mail verfasst, sondern den üblichen Papier-Weg per Fax und Schriftpost gewählt, dabei allerdings die Unterschrift weggelassen.
Dazu erklärt Klaus Bartl, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Damit wird der Vorgang noch haarsträubender, weil es nicht um eine mögliche Fehleinschätzung der Rechtsverbindlichkeit elektronischer Übermittlung von Schriftsätzen geht, sondern um ein eklatantes Versagen bei der Anwendung des üblichen Staatsanwalts-Handwerks. Mir persönlich als langjährigem Rechtsanwalt und Rechtspolitiker ist es schlechterdings unvorstellbar, dass es sich hier bei einem Handlungsakt von solcher Bedeutung um ein Versehen handelt. Die Auswirkung ist dramatisch. Durch das faktische Nichtrechtsmittel ist auch die Chance vertan, im Zuge strafrechtlicher Aufklärung die Voraussetzung für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu schaffen, die bekanntermaßen in dreistelliger Millionenhöhe gehandelt wurden.
Wie dieses „Versehen“ zustande kam, bedarf weiterer Aufklärung und Erörterung. Über den konkreten Weg wird sich die Linksfraktion auf ihrer morgigen Sitzung verständigen.
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