Karlsruhe stärkt Haushaltsrecht des Bundestages
Pressemitteilung von Gregor Gysi
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), also den dauerhaften Euro-Rettungsschirm, abschließend zurückgewiesen, der EU-Schuldenstaaten mit bis zu 500 Milliarden Euro stützen soll. Deutschland haftet dabei völkerrechtlich verbindlich mit bis zu 190 Milliarden Euro. Hierzu erklärt Gregor Gysi:
"Das Verfahren zum Europäischen Stabilitätsmechanismus hat drei Stufen. In der ersten Stufe wurden im einstweiligen Anordnungsverfahren Maßgaben festgelegt, die den Vertrag - zumindest seine Interpretation - veränderten. Insbesondere wurde hinsichtlich der Belastung unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Obergrenze eingeführt.
In der zweiten Phase hat das Bundesverfassungsgericht eine Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt: Darf die Europäische Zentralbank tatsächlich Staatsanleihen für Eurostaaten von den privaten Banken kaufen, die damit ein glänzendes Geschäft machen? Ich hoffe, der Europäische Gerichtshof sagt Nein.
In der dritten Stufe sind heute die Anträge abgewiesen worden, aber das Bundesverfassungsgericht hat Maßstäbe gesetzt und Grenzen aufgezogen, die das Haushaltsrecht des Bundestages stärken. Das ist wichtig, weil ansonsten europäische Gremien über unser Geld in einem Umfang entschieden hätten, der die Souveränität unseres Landes eingeschränkt und die Demokratie ausgehöhlt hätte."
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