TTIP und TiSA: Eine neue Runde der Liberalisierungen in der EU-Handelspolitik
ver.di-Bundesvorstand
Auf der rechtlichen Grundlage des Lissaboner EU-Vertrages verhandelt die EU-Kommission zur Zeit etwa siebzig Handelsverträge. Bilaterale völkerrechtliche Abkommen dominieren die EU-Handelspolitik, weil Meinungsverschiedenheiten zwischen den 160 Mitgliedsstaaten in der Welthandelsorganisation (WTO) die Ausgestaltung von multilateralen Vereinbarungen zur Gestaltung der Weltmarktregeln erschweren. Die EU will mit bilateralen Abkommen Zölle und Handelshemmnisse abbauen, Investitionsschutz und Kapitalfreiheit verbessern und schließlich so für die Global Player mit Hauptsitz EU Marktanteile, Marktzugänge, öffentliche Beschaffungsmärkte und weitere neue Märkte sichern. Die politische Ausrichtung folgt der Global-Europe-Strategie der EU-Kommission.
Verhandelt wird geheim, die vom EU-Rat beschlossenen Leitlinien und wesentliche Verhandlungsdokumente sind ebenfalls geheim. Und dennoch ist einiges an brisanten Informationen durchgedrungen.
Im Zentrum der deutlich zunehmenden Kritik stehen der machtvolle Lobbyismus der Investoren, die Geheimhaltungspolitik, die Orientierung auf exklusiven Investor-Schutz, die Öffnung der Märkte auch für Kultur und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie ein drohender weiterer Unterbietungswettbewerb zu Lasten von Umwelt und Sozialstandards durch fehlende Regulierung. Die geplanten Abkommen sollen dagegen Mecha-nismen zum Inhalt bekommen, die fortwährend über eine regulatorische Konvergenz der jeweiligen Märkte die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen erhöht.
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Das ver.di Hintergrundpapier finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument
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