Länderfinanzausgleich 2020: Die Spaltung der Republik
Von Jan Restat und Axel Troost
Die Bundesregierung plant Großes in diesem Jahr: Sie will den Länderfinanzausgleich reformieren – und zwar im Hauruckverfahren.
Über den Länderfinanzausgleich werden jährlich 8,5 Mrd. Euro zwischen den Bundesländern verschoben, um für gleiche Lebensverhältnisse zu sorgen. Die gegenwärtigen Regelungen laufen 2019 aus. Lange Zeit gingen Beobachter davon aus, dass die Große Koalition eine Neuregelung im Verlauf dieser Legislaturperiode mittels einer Föderalismuskommission III anstrebt. Tatsächlich aber sind ihre Pläne wesentlich enger gefasst: Lediglich drei Sitzungen hat die Bundesregierung im Herbst dieses Jahres geplant. Bereits am 11. Dezember 2014 sollen in einer abschließenden Runde sämtliche Regelungen zur Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen festgeklopft werden. Unter Hochdruck also sollen Ministerpräsidenten und deren Finanzminister Regelungen für Altschulden und den Länderfinanzausgleich ab 2020 aushandeln.
Ein solch enger Zeitplan lässt zweifeln, dass am Ende ein zukunftsfestes und solidarisches Regelwerk herauskommt. Zu unterschiedlich sind die Partikularinteressen der einzelnen Länder, und beim Kampf um das eigene Budget sind sich die Landesregierungen traditionell selbst die Nächsten. Das Hauen, Stechen und Feilschen, das in den kommenden Wochen beginnen wird, ist nicht geeignet, die großen Herausforderungen des Länderfinanzausgleichs zu bewältigen.
Dabei ist der Reformbedarf in der Tat nicht zu übersehen. In den letzten zwei Jahren häuften sich Reformvorschläge und politische Forderungen zur Neugestaltung der Länderfinanzen. Im März 2013 reichten Bayern und Hessen sogar Klage beim Bundesverfassungsgericht ein: Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) betrachten das herrschende System als ungerecht und „leistungsfeindlich“. Ihre Klage sehen sie daher als einen „Akt politischer Notwehr“.
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