Zum bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Von Christoph Sauer

26.09.2014 / 26.09.2014

2008 wurde unter der damaligen großen Koalition eine Reform des Erbschaftsteuerrechts vorgenommen. Ausschlaggebend für die Reform war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006, in dem Teile des damaligen Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt wurden. Dies betraf vor allem die uneinheitliche Wertermittlung für unterschiedliche Vermögensarten. Mit der Reform wurden die Grundlagen für die geltende Möglichkeit zur weitgehenden oder sogar vollständigen Verschonung der Unternehmensnachfolge eröffnet. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarz‐gelben Koalition vom Dezember 2009 wurden die Regelungen zur Steuerverschonung noch ausgeweitet.
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