Keine Steuergeschenke für Millionärserben - Endlich eine verfassungskonforme Regelung notwendig
Von Bodo Ramelow und Christian Görke
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und Brandenburgs Finanzminister Christian Görke haben angesichts des morgen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammentretenden Vermittlungsausschusses gefordert, dass Erbinnen und Erben von großen Unternehmen keine weitreichenden Verschonungsregeln mehr erhalten. Beide forderten „endlich eine verfassungskonforme Regelung“ und betonten, dass sowohl die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung ebenso wie die bisherige Regelung umfassende Privilegien enthalten, die zu Folge haben, dass „selbst Firmenerben von millionenschweren Unternehmen kaum oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen“. Die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung war auch mit den Stimmen Thüringens und Brandenburgs im Bundesrat am 8. Juli dieses Jahres gestoppt worden, der den Vermittlungsausschuss angerufen hat.
Ministerpräsident Ramelow: „Angesichts der bestehenden Schere zwischen Arm und Reich brauchen wir dringender denn je ein gerechteres Steuersystem, das hilft Ungerechtigkeiten auszugleichen. Dazu gehört auch, dass Firmenerben nicht auf Kosten der Allgemeinheit großzügige Privilegien in Anspruch nehmen können. Die Folge ist, dass heute Steuereinnahmen fehlen, um in Deutschland sozialstaatliche Gerechtigkeit zu finanzieren. Gerechtigkeit zum Beispiel für Kinder aus allen Einkommensgruppen, indem ihnen der gleiche Zugang zu Bildung ermöglicht wird.“
Finanzminister Görke: „Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung ist vor allem zu kritisieren, dass die Chance einer echten Erbschaftsteuer-Reform ungenutzt bleibt. Eine echte Reform muss zu einer gerechteren Umverteilung von Vermögen und damit auch zu zusätzlichen Einnahmepotenzialen für die öffentliche Hand führen.“ Brandenburgs Finanzminister hob ferner hervor, dass es bei der Debatte nie darum ging, im Erbfall Unternehmen um ihre Existenz zu bringen, schon gar nicht den Bäckermeister oder den kleinen Handwerksbetrieb. „Es liegt jedoch auch im Interesse von kleinen und mittleren Unternehmen und im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dass Millionärserben gemäß ihrer Leistungsfähigkeit ihren Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beitragen. Die vom Bundestag beschlossene Gesetzänderung ist aber keine Reform der Erbschaftsteuer, sondern eine Reform zur weiteren Vermeidung der Erbschaftsteuer für vermögende Firmenerben.“
Ebenso wie die bisher nicht verfassungsgemäße Regelung sieht die vom Bundestag vorgeschlagene Gesetzesänderung weiterhin weitreichende Verschonungsregeln für Firmenerben vor. Bis zu einer Grenze von 26 Millionen Euro wird nicht einmal geprüft, ob ein Bedürfnis zur Steuerbefreiung des übertragenen Unternehmens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht. Die Möglichkeit einer auch teilweisen Steuerfreistellung soll es sogar bis zu einem Vermögenswert bis 90 Millionen Euro geben. Ramelow und Görke wiesen darauf hin, dass selbst der Bundesfinanzminister in früheren Entwürfen die überbordenden Verschonungsreglungen reduziert hatte.
Im Jahr 2015 betrug das bundesweit vererbte beziehungsweise verschenkte Vermögen insgesamt 102,0 Milliarden Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren davon 42,4 Milliarden Euro vererbtes oder verschenktes Betriebsvermögen. Das erzielte Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug auch aufgrund der weitreichenden Verschonungsregeln 6,29 Milliarden Euro – also lediglich rund sechs Prozent. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung im gleichen Jahr 2015 betrug dagegen 16,5 Prozent.
Hintergrund: Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. Von dem bundesweiten Gesamtaufkommen im vergangenen Jahr von 6,29 Milliarden Euro nahm Brandenburg 28,15 Millionen Euro und Thüringen 24,72 Millionen Euro ein.
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