Erbschaft- und Schenkungsteuer – enttäuschende Minimalreform
www.die-linke.de: "Axel Troost: Die Kolumne"
Kurz vor Ablauf der Frist haben sich Bund und Länder nach monatelangem Streit im Vermittlungsausschuss auf ein Modell zur Neufassung der Steuerprivilegien von Betriebserben einigen können: Firmenerben werden auch künftig verschont, wenn sie das Unternehmen länger fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Voraussetzungen dafür sind jetzt vom Gesetzgeber leicht verschärft worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regeln gekippt hatte. Dem erzielten Kompromiss müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Privilegien Ende 2014 als zu weitgehend verworfen und schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt. Diese Frist konnte der Gesetzgeber nicht einhalten. Die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossenen Regeln waren SPD, Grünen und LINKEN in den Ländern zu großzügig. Der Bundesrat lehnte das Gesetz ab. Mit fünf bis sechs Milliarden Euro pro Jahr spült die Erbschaft- und Schenkungssteuer nur wenig Geld in die Staatskassen. Die Einnahmen stehen allein den Ländern zu. Es ging aber einerseits um eine angemessene Belastung von Firmenerben, um auch die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu erfüllen. Andererseits sollten keine Firmen und Arbeitsplätze bedroht werden.
Der Regelungsbedarf war nicht nur vom Verfassungsgericht erzwungen, sondern auch die Ausweichoperationen von Seiten der Unternehmen hatte ein beträchtliches Volumen erreicht. Laut einer Untersuchung des DIW gingen von den 144 Mrd. Euro an steuerfreien Firmenübertragungen in der Zeit zwischen 2011 und 2014 – für die Altersangaben vorliegen – 37 Mrd. Euro an Minderjährige. Von denjenigen, die unter 14 Jahre alt waren, bekam jeder Jugendliche durchschnittlich 327 Mio. Euro steuerfrei geschenkt. Das DIW interpretierte die Entwicklung vor dem Hintergrund der schwierigen Einigung: „Offenbar haben viele Unternehmerfamilien die günstigen erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2009 genutzt, um Unternehmen oder Unternehmensanteile vorab auch an die sehr junge Generation weiterzugeben.“ – die Regelungen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind nahezu identisch.
Ende Juni hatte der Bundestag einen Gesetzesentwurf beschlossen, der von den Ländern abgelehnt wurde. Dieser sieht bei hohen Unternehmensübertragungen laut DIW „allenfalls moderate Mehrbelastungen“ vor. Durch neue Begünstigungen könnten in etlichen Fällen sogar Entlastungen gegenüber dem bisherigen Recht eintreten. „Weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Neuregelung somit recht großzügig ausgelegt wurden, gibt es verfassungsrechtliche Bedenken“, schreibt das DIW.
Das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer dürfte daher längerfristig kaum steigen, sondern gegebenenfalls sogar zurückgehen. Zuletzt lagen die Einnahmen, die allein den Ländern zustehen, bei knapp 6,2 Mrd. Euro im Jahr. In acht Punkten hat der Vermittlungsausschuss den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf verändert; die Regelungen sind mit Sicherheit unübersichtlicher geworden; die Mehreinnahmen werden um ca. 30 Mio. Euro steigen und damit wird der Steuermehrertrag bei ca. 115 Mio. Euro über dem Status quo liegen. Das Bundesvorstandsmitglied vom DGB, Stefan Körzell, kommentiert zurecht: „Mit diesem Kompromiss werden weiterhin pauschale und unverhältnismäßige Steuerprivilegien gewährt. Der Trend, dass sich Superreiche im weiter aus der Finanzierung des Gemeinwesens zurückziehen, bleibt ungebrochen.“
DIE LINKE hatte gefordert, „die bestehende rot-rot-grüne Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zu nutzen, um die rechtswidrige Bevorzugung reicher Firmenerben zu beenden. Eine Reform der Erbschaftsteuer und die Wiederbelebung der Vermögensteuer sind zentral für mehr soziale Gerechtigkeit im Land. SPD, Grüne und LINKE müssen hier an einem Strang ziehen, um die wachsende massive Ungleichheit zu stoppen. Ansonsten sind Grüne und SPD mit dafür verantwortlich, wenn das Bundesverfassungsgericht Nägel mit Köpfen macht und die Erbschaftsteuer wie einst die Vermögensteuer einfach einkassiert.“
Ich habe in dieser Auseinandersetzung die These vertreten: Die Reform der Erbschaftsteuer ist ein politischer Lackmustest: Wie ernst sind der SPD Gleichheit und Gerechtigkeit, die Wesensmerkmale sozialdemokratischer Politik sind? Was kann sie in einer großen Koalition durchsetzen? Gibt es ansatzweise eine Verständigung zwischen rot-rot-grün oder können sich die mittelständischen Unternehmer mit der CSU erneut durchsetzen?
Die Reform ist das wichtigste steuerpolitische Projekt in dieser Legislaturperiode. Aus mehreren Gründen: In Deutschland sind die Vermögen im internationalen Vergleich besonders ungleich verteilt – zehn Prozent der Deutschen besitzen 60 Prozent des Gesamtvermögens. Diese Superreichen können aber ihr Supervermögen gar nicht komplett für ihren privaten Lebenswandel nutzen. Der Großteil ihres Vermögens wird daher in Form von Unternehmen, Immobilien und Finanzanlagen gewinnbringend angelegt. Ohnehin schon große Vermögen vergrößern sich dadurch noch weiter. Das begünstigt Finanzdynastien, wenn nicht durch umverteilende Maßnahmen wie vermögensbezogene Steuern entgegengewirkt wird. Die bayerische Verfassung enthält einen dazu passenden Satz: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“
Die Besteuerung großen Reichtums wurde in den letzten Jahren immer weiter zurückgefahren: die Vermögensteuer wird nicht mehr erhoben, die Tarife der Einkommensteuer wurden Anfang der 2000-er Jahre deutlich gesenkt und zusätzlich werden Kapitaleinkünfte seit der Abgeltungsteuer mit einem niedrigeren Steuersatz belegt. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei den vermögensbezogenen Steuern jetzt deutlich unter dem Durchschnitt der Industrieländer (einschließlich den USA).
Dazu kommt: Neben der Mehrwertsteuer wird ein Großteil des deutschen Steueraufkommens durch die Einkommensteuer generiert. Aus gutem Grund werden dabei hohe Einkommen mit einem höheren Steuersatz besteuert („Leistungsfähigkeit“). Steuersystematisch ist aber auch eine Erbschaft oder Schenkung ein Einkommen. Warum sollten gerade leistungslose Einkommen besonders bevorzugt werden? Auch deswegen ist eine substanzielle Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen angesagt.
Mit der nun erzielten Einigung werden Firmenerben auch künftig steuerlich begünstigt, Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer strahlt: „Ich bin zufrieden, sogar sehr zufrieden.“ Die Erbschaftsteuer bleibt eine Bagatellsteuer. Mit jährlich rund sechs Mrd. Euro macht die Ländersteuer nicht einmal ein Prozent an den Gesamteinnahmen aus. Luxusgüter wie Yachten und Gemälde werden von der Erbmasse ausgenommen und die Rückstellungen für die Altersvorsorge, die nicht angerechnet werden, angeglichen. Bei den wirklich entscheidenden Regeln zur Bewertung von Unternehmen, zur Stundung der Erbschaftsteuer und zur Verschonung gibt es nur minimale Einschränkungen der vom Verfassungsgericht monierten Privilegien.
Firmenerben müssen nicht mit gravierenden Änderungen rechnen. Von den bisherigen Steuerprivilegien für Familienunternehmen dürften auch künftig viele große Unternehmen beziehungsweise deren Erben profitieren. Nach den bisherigen, vom Bundesrat abgelehnten Plänen soll es ab einem Betriebsvermögen von 26 Mio. Euro je Erbfall jene vom Verfassungsgericht geforderte Bedürfnisprüfung geben. Das betrifft etwas mehr als ein Prozent der Unternehmen.
Und der politische Lackmustest ist für die SPD nicht positiv ausgegangen. Schon im Juni wurden in der Führung der SPD Differenzen über die gerade vereinbarte Reform der Erbschaftsteuer sichtbar. „Gerechte Erbschaftsbesteuerung wird es also in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben können – das geht mit den Konservativen nicht“, kritisierte Vize-Parteichef Ralf Stegner den umstrittenen Gesetzesvorschlag. Eine gerechtere Reform sei „nur in anderer Koalition möglich“.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) gesteht zu: „Ein Kompromiss ist nichts zum glücklich werden. Es ist aber einer, der alles in allem so tragfähig ist, dass ich persönlich auch zugestimmt habe.“ Ob die Tragfähigkeit Bestand hat, bleibt offen, denn ein neuerlicher Gang zum Bundesverfassungsgericht ist nicht ausgeschlossen. Den Ausgang einer weiteren Klage sieht der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) optimistisch entgegen: „Es muss nur geklagt werden und dann fällt das Ganze wieder wie ein Kartenhaus in sich zusammen.“ Damit sei man wieder da, wo man vorher war, sagte er im Deutschlandfunk.
Richard Pitterle kommentiert die ablehnende Haltung der Linksfraktion im Vermittlungsausschuss: „Es ist bedauerlich, dass die SPD, aber auch Ministerpräsident Kretschmann sich zum Schutzpatron der deutschen Oligarchen verhaften ließen und Regelungen mittragen, die darauf hinauslaufen, über die Änderungen des Bewertungsgesetzes die Unternehmen arm zu rechnen und aus der Bedürfnisprüfung durch ein Abschmelzmodell zu entlassen. Das läuft letztlich darauf hinaus, dass ein Unternehmensvermögen pro Erbanteil von 100 Millionen Euro steuerfrei übertragen werden kann, während ein Erbe von elterlichen Ersparnissen weiterhin zur Kasse gebeten wird.
Nun ist das Bundesverfassungsgericht gefragt, das für kommende Woche bereits angekündigt hat, sich wieder mit der Erbschaftsteuer zu befassen. Das Ergebnis kann eigentlich nur in der Streichung der in Teilen bereits als verfassungswidrig festgestellten Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen liegen – die LINKE fordert das seit Langem.“
Auch die Grünen-Bundestagsfraktion trägt den Kompromiss nicht mit. Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, geht zwar davon aus, dass der Kompromiss im Bundesrat durchkommt – danach aber vom Bundesverfassungsgericht wieder beanstandet werden wird. Er begrüße zwar, dass der neue Gesetzesentwurf Missbrauchsmöglichkeiten einschränke und sieht auch Fortschritte bei der Stundungsregelung: „Aber in der Summe bleibt es dabei, dass man bis zu 100 Prozent befreit werden kann“. Damit werde weiter eine „Subventionierung des Großkapitals“ betrieben, wie es auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert hatte.
Es ist ziemlich offensichtlich: das Gesetz steht immer noch wegen zahlreicher rechtlicher Einwände auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen. Klar ist aber auch: Wenn die SPD an der Konzentration von Reichtum und auch sonst gesellschaftlich wirklich etwas ändern will, muss sie erst noch über ihren Schatten springen. Aber auch in der LINKEN braucht es die Bereitschaft, die zu beobachtenden Zwischentöne zu registrieren und gelassener zu reagieren. Denn sollte es zu einer erneuten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsreicht kommen, werden die Karten neu gemischt.
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