Katja Kipping: Allianz gegen den Verfassungsbruch
Gemeinsame Normenkontrollklage der Opposition könnte Schlimmeres verhindern
Nun liegen die ersten Vorstellung von Frau von der Leyen zur Neuberechnung der Regelsätze vor. So vage und intransparent vieles noch ist, so deutet sich schon an: Das beharrliche Nachhaken der LINKEN zeigt erste Früchte. Denn besonders dreiste Manipulationsversuche wurden in letzter Minute doch noch vom Sozialministerium fallen gelassen.
Zum Hintergrund: Im Februar 2010 hatte das Verfassungsgericht die Hartz-IV-Sätze als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber beauftragt, die Grundsicherung verfassungskonform auszugestalten. Dazu gehört, die Regelsätze nachvollziehbar und transparent neu zu berechnen. Eine zentrale Kritik des Gerichts lautete, dass die bisherige Berechnung einer Punktlandung bei einer politisch gewollten Zahl glich. Insofern wäre es richtig gewesen, zuerst die Berechnungsmethode festzulegen und danach auf Grundlage der Daten den Betrag zu ermitteln. Doch nicht so das Agieren von Frau von der Leyen. Inzwischen wurde bekannt, dass das Ergebnis längst vorliegt, es aber der CDU nicht in den Kram passt.
Im Sozialministerium lautet die interne Ansage, solange zu rechnen, bis der Regelsatz unter 400 Euro liegt. Dazu wurde unter anderem im Ministerium erwogen, zur Berechnung des Regelsatzes nur noch stichprobenhaft Ausgaben von Haushalten der ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung statt wie bisher der ärmsten 20 Prozent zu Grunde zu legen. Dieser Manipulationsversuch wurde dank der LINKEN und kritischer Journalist/ innen öffentlich und heftig kritisiert. Offensichtlich hat sich dann auch in der Regierung die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein solch offensichtlicher Manipulationsversuch sofort von einem Gericht einkassiert werden würde.
Selbst ohne diesen Manipulationsversuch bei der Referenzgruppe sind die Pläne der Bundesregierung weit entfernt von einer konsequenten Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. So ignoriert Schwarz-Gelb folgende Aussagen des Urteils: »Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.« Und: »Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist.« Ergo ist ein Sozialsystem, das Sanktionen zulässt und das auf Leistungen von Partner/innen oder Stiefeltern verweist, auf die gar kein Rechtsanspruch besteht, verfassungswidrig.
Hinzu kommt, dass die Regierung ihr Gesetz in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchbringen will: Dem Sozialministerium zufolge soll die öffentliche Anhörung im Ausschuss erst drei Tage vor der abschließenden Lesung im Bundestag stattfinden. Unter solchem Zeitdruck haben es kritische Stimmen schwer, Gehör zu finden. Als Vorsitzende des Fachausschusses kann ich diese Verletzung parlamentarischer Grundsätze nicht hinnehmen.
Bei solch einem Vorgehen ist die nächste Klage programmiert. Jetzt bedarf es einer breiten Allianz gegen diesen geplanten Verfassungsbruch, z. B. durch eine gemeinsame Normenkontrollklage der Abgeordneten der LINKEN, der SPD und der Grünen.
Neues Deutschland, 21. September 2010
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