Petition: Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Beibehaltung der vollständigen paritätischen Beitragsfinanzierung in der GKV vom 22.09.2010
Petition & Möglichkeiten zur Unterzeichnung bis zum 25.10.2010
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der "Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" der Bundesregierung dahingehend geändert wird, dass die Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) für GKV-Mitglieder sowie das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge ausgeschlossen werden und stattdessen die vollständige paritätische Beitragsfinanzierung von Arbeitgebern und GKV-Mitgliedern hergestellt wird.
Begründung
Der am 22.09.2010 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG)“ der Bundesregierung sieht u. a. vor, dass die bestehenden Zusatzbeiträge künftig von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch einkommensunabhängig erhoben werden dürfen, um finanzielle Defizite zu decken. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zur GKV bei 7,3 Prozentpunkten eingefroren werden sollen. Diese geplanten Maßnahmen würden dazu führen, dass künftige Kostensteigerungen in der GKV ausschließlich von den GKV-Mitgliedern in Form von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen (Kopfpauschalen) bezahlt werden müssten.Nach dem o. g. Gesetzentwurf ist davon auszugehen, dass die Belastungen der GKV-Versicherten insgesamt unverhältnismäßig hoch steigen oder Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt werden, wenn ein Teil der heutigen Beitragsfinanzierung – der Arbeitgeberbeitrag – auf dem Niveau von 2011 eingefroren wird.
Zudem wird ein grundlegendes Prinzips des Sozialstaats, das Solidarprinzip, zumindest mittel- und langfristig in sein Gegenteil verkehrt. So führen einkommensunabhängige Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) dazu, dass Geringverdienende im Vergleich zu Besserverdienenden überproportional stark belastet werden. Da die künftigen Kostensteigerungen ausschließlich über pauschale Zusatzbeiträge finanziert werden sollen, ist davon auszugehen, dass der Anteil von pauschalen Zusatzbeiträgen an der Finanzierung der GKV mittel- und langfristig stark zunimmt und zu einer unsozialen Belastungsverteilung führen wird. Diesen Problemzusammenhang kann auch der geplante „Sozialausgleich“ nicht lösen, weil nach dem o. g. Gesetzentwurf nicht die realen pauschalen Zusatzbeiträge, die die Versicherten leisten müssen, ausgeglichen werden, sondern nur ein theoretischer Durchschnittswert.
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Nach nur 2 Wochen hat der DBG 40.821 Unterstützerinnen und Unterstützer für die öffentliche Petition gegen die Kopfpauschale!
Für eine öffentliche Befassung im Bundestag werden mind. 50.000 in 3 Wochen - also bis zum nächsten Montag (25.10.2010) gebraucht.
Es wäre wichtig, die restliche Woche noch einmal zu nutzen, um auf allen Ebenen weiter für die Petition zu werben.
Die Wege gegen die Kopfpauschale:
- Online: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14071.
- Erklärung mit persönlicher Unterschrift (siehe unten):
- per FAX an den Bundestag: 030 227-36053
- per E-Mail (scan/pdf) an uns: heike.ruppender@dgb.de">heike.ruppender@dgb.de oder annemary.korroch@dgb.de">annemary.korroch@dgb.de
- per Post: Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss - Platz der Republik 1 - 11011 Berlin.
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