Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Über eine Tagung bei der Bundesarbeitsministerin
Von Georges Hallermayer
„Politiker ticken wie Verkehrsplaner!“ meint meine Kollegin Marie-Paul de B. von der Lehrergewerkschaft FEN. „Dort, wo gehäuft Unfälle passieren, wird Statistik geführt, aber erst dann, wenn jemand stirbt, wird was gemacht.“
Noch wird Statistik geführt. Die Probleme, Daten und Fakten sind bekannt und weitgehend unbestritten. Um nur einige herauszugreifen: Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Frühverrentungen (in den letzten 15 Jahren stieg ihr Anteil von 15,4 % auf 37,7 %. (1).
Was bringt nun aber die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) an den „Runden Tisch“? Der Anteil psychischer Störungen an den Arbeitsunfähigkeitszeiten hat sich in den letzten 30 Jahren verfünffacht (2) und somit auch deren Kosten für die Unternehmer. In den letzten 15 Jahren ist ein Anstieg von mehr als 80 % festzustellen. Sie sind in den 4 Jahren von 2008 bis 2011 um alarmierende 40 % gestiegen: von 41 Mio. Arbeitstagen 2008 um ca. 40 % auf 59 Mio. im Jahre 2011 (3). Die Krankheitskosten von psychischen Erkrankungen liegen bei etwa 28 Milliarden Euro pro Jahr (4). Demgegenüber ließ sich mit betrieblicher Prävention nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten verbessern, auch die Kosten gingen enorm zurück, so das Ergebnis einer Auswertung mehrerer hundert Studien der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen. Demnach ergäben sich Reduktionen bei den Fehlzeiten und den damit verbundenen Kosten von 12 % bis 36 % (5). Dieses beiderseitige Interesse: die Verringerung der Gesundheitsrisiken auf der Beschäftigtenseite, und die Verringerung der Personalkosten auf der anderen Unternehmerseite, nährt die Vorstellung, der Staat könnte diese „win-win-Situation“ über ein Gesprächsforum in eine allgemeingültige Form eines Gesetzes gießen.
Deshalb hatte die Bundesarbeitsministerin von der Leyen die beiden Sozialpartner zu einer Tagung am 29. Januar in Berlin zum Thema „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ eingeladen (6). Anlass war der Auftakt zu einer weiteren fünfjährigen Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), in der Bund, Länder und Unfallversicherungen zusammenarbeiten. Zwischen 11.50 h und 12.20 h gaben die beiden Sozialpartner, ihre Statements zur „Perspektive der Sozialpartner“ ab, für die BDA Dieter Hundt und für den DGB der Vorsitzende Michael Sommer mit Best-Practice-Beispielen umrahmt u.a. von der Salzgitter AG, Whatman GmbH und Infoständen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, Initiative Neue Qualität der Arbeit und der Robert-Enke-Stiftung.
Frau von der Leyen wollte mit den Sozialpartnern über den Handlungsbedarf sprechen und mit ihnen eine „Gemeinsame Erklärung“ verabschieden (7). Sie präsentierte auf dieser Tagung den in den Medien häufig zitierten „Stressreport Deutschland 2012“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (8). Für die Studie wurden mehr als 17.000 Beschäftigte zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen in ihrem Arbeitsalltag befragt. Die Studie illustriert, wie schon die Stress-Reports der letzten Jahre zeigen, die sich verschärfende „ordinäre“ kapitalistische Ausbeutung am Arbeitsplatz. Die in der Vorwoche publizierte Sonderauswertung „Psycho-Stress am Arbeitsplatz“(9) des „DGB-Index‘ Gute Arbeit“ kommt zu ähnlichen Ergebnissen.
Wer hat den Schwarzen Peter?
Die europäischen Sozialpartner haben 2002 eine „Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingtem Stress“ (10) verabschiedet, dabei aber die Frage nach der Ursache offen gelassen (11). Sehen die Gewerkschaften arbeitsbedingten Stress und Mobbing als häufigste Ursache von Fehlzeiten, Krankheiten, Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, erkennt die Unternehmerseite zwar Probleme an, die der arbeitsbedingte Stress mit sich bringt, und ist auch prinzipiell bereit, „Maßnahmen zur Vorbeugung, Beseitigung oder Verminderung zu ergreifen“(12), aber weist entschieden zurück, für die Zunahme der psychologischen Erkrankungen verantwortlich zu sein. „Psychische Erkrankungen sind ein Problem, das die Arbeitgeber sehr ernst nehmen, das aber nicht durch Arbeit verursacht wird“, so BDA-Präsident Dieter Hundt im Interview mit der „Welt“ (13). Es gebe „viele Einflussfaktoren, die oft im Privatleben und Freizeitverhalten liegen, und von den Unternehmen nur schwer zu beeinflussen sind“. Der Beschäftigte ist demzufolge selbst schuld. Arbeitgeber könnten „nicht alles reparieren, was in Einzelfällen in anderen Lebensbereichen schiefläuft“ (14).
Die Gewerkschaften setzen ihre Erwartungen in den Staat. Die IG Metall hat schon vor zwei Jahren eine Anti-Stress-Verordnung für Betriebe gefordert (15) und dazu ein Modell vorgelegt. Auf dieser Tagung wurde nun erwartet, dass das Bundesarbeitsministerium einen Entwurf für eine Anti-Stress-Verordnung auf den Weg brächte, schließlich bestehe der Ministerin zufolge Handlungsbedarf. Begriffe wie „psychische Belastungen“ und psychische Gesundheit“ sollten ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen werden und Verstöße gegen die Schutzvorschriften mit Strafen geahndet werden. Außerdem böte eine Rechtsverordnung die notwendige Rechtsgrundlage zur Information und Überwachung der Betrieb durch die Aufsichtsbehörde (16). Dazu wären auch die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats dementsprechend auszuweiten (17).
„Muss sich denn erst jemand im Büro aufhängen?“
fragte mich meine französische Kollegin Marie-Paul, als wir über Burnout, Mobbing und Stress in der Arbeit sprachen. Etwa wie in Bordeaux der dortige Chef der Niederlassung von GEFCO, dem Logistik-Multi von Renault, oder wie ein aufs Abstellgleis versetzter, ehemals leitender Angestellte bei der Post, der aus dem Fenster sprang, oder wie über 30 Beschäftigte bei France Telecom vor einigen Jahren (18). Damit es nicht soweit kommt wie bei France Telecom, bereiten die Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen und Brandenburg eine Bundesratsinitiative vor, um Arbeitskräfte per Gesetz vor krankmachenden Stress zu schützen (19). Ziel dieser rotgrünen Initiative sei es, eine der Hauptursachen von Stress (20) in der Arbeit in den Griff zu kriegen: die verschwommene Grenze von Arbeit und Freizeit einzugrenzen, die ausufernde permanente Erreichbarkeit, sprich Verfügbarkeit via Handy und Internet, d.h. die flexible Verlängerung von Arbeitszeiten zurückzuführen. Das Arbeitsministerium ist skeptisch, aber gesprächsbereit, ebenso die Krankenkassen oder der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte. Die BDA hingegen macht aus ihrer Position keinen Hehl: Sie lehnt eine Anti-Stress-Verordnung schlichtweg ab, u.a., weil die Entstehung von Stress konkret kaum zu definieren sei. Oder Arbeit und Freizeit schwer abzugrenzen sei und im Sinne flexibler Arbeitszeiten wenig sinnvoll ist (21).
…wenn Dein starker Arm es will!
Wen verwundert es, dass auf der Tagung keine gemeinsame Erklärung von BDA und DGB zustande kam? Offensichtlich haben sich die Hardliner im Unternehmerverband durchgesetzt, wie IG Metall-Vorstandsmitglied Urban meint (22). Die Gewerkschaften werden sich auf ihre eigenen Kräfte stützen müssen, sich bewusst werden, was sie aus eigener Kraft bewerkstelligen können. Wie viele Betriebsräte nehmen sich die Zeit und dabei ihre Pflicht wahr und das gesetzliche Recht in Anspruch, die jährliche Inspektion der betrieblichen Arbeitsschutz-Einrichtungen und Maßnahmen durch die Berufsgenossenschaft und des/der Arbeitsschutzbeauftragten kritisch zu begleiten? Der § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG eröffnet ein weites Spektrum an Einflussmöglichkeiten für eine konsequente Interessensvertretung. Auch die gewerkschaftlichen Seminare für neue Betriebs- und Personalräte könnten ein größeres Augenmerk auf die Mitwirkungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Fragen der Ursachen von Stress (z.B. bei Rationalisierungsmaßnahmen) legen.
Die Gewerkschaften werden natürlich ihre berechtigten Forderungen, betriebsbedingten Stress im Arbeitsschutz-Gesetz zu verankern. Eine derartige Anti-Stress-Verordnung mit der Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sollte in ihre Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl aufgenommen werden. Es wäre durchaus hilfreich, wenn dafür die IG Metall ihren Entwurf der Anti-Stress-Verordnung in einer Unterschriftenkampagne breit bekannt machen würde. Zudem bekommt das gewerkschaftliche Ziel der Arbeitszeitverkürzung im Hinblick auf dadurch mögliche Stressreduktion eine neue Aktualität und sollte auch in Tarif- und Besoldungsverhandlungen zur Sprache kommen. Ein weiterer Meilenstein wäre eine Bündelung der Kräfte, eine Kombination der Initiativen von IG Metall, IG BCE und DGB, den Stress-Barometer und den DGB-Index „Gute Arbeit“ zu einem Stress-Observatorium (23) zusammenzuführen.
In Frankreich musste nach dem „Manager-Mobbing“ (24) und der skandalösen Selbstmordwelle nach der Umstrukturierung von France Telecom im Zuge der Privatisierung der neue Vorstandsvorsitzende (25) ein Observatorium für „Stress und Zwangsversetzungen“ einrichten. Das ist eine Struktur, die unabhängig von der Geschäftsleitung durch die Gewerkschaftsvertreter betrieben wird und mittlerweile über den Konzern hinauswirkt. So konnte in den letzten Jahren durchgesetzt werden, dass arbeitsbedingter Stress mit seinen Auswirkungen unfallversicherungsrechtlich anerkannt wurde. Der „Appel de 44“, der von Professoren, Psychologen und Ärzten am 22. Mai 2011 in der Zeitung „Liberation“ veröffentlicht wurde, fordert ein unabhängiges „Selbstmord-Observatorium“, das inzwischen eine breite Unterstützung erfährt. Im März 2012 lancierte das auf Evaluation spezialisierte renommierte Ingenieurbüro „Technologia“ eine Unterschriftenaktion mit 44.000 Unterzeichnern. Es wird im Rahmen der Kampagne ein Symposium mit prominenter Beteiligung veranstalten, das unter der Schirmherrschaft von Präsident Francois Hollande steht (26).
In Deutschland könnte ein Stress-Observatorium als eine gewerkschaftliche Stabsstelle weiterhin wissenschaftliche Studien betreiben und einen Stress-Barometer veröffentlichten. Aber die kontinuierliche und systematische Dokumentation, seien es Fälle von Mobbing, sexueller Belästigung oder Schlimmeres, seien es „Versäumnisse“ der Betriebe, in denen die gesetzliche Verpflichtung zur Stress-Prävention nicht umgesetzt wurde, ist die Hauptaufgabe eines solchen Observatoriums. Damit könnte letztlich auch Öffentlichkeit hergestellt werden. So würde neben dem Stress-Barometer eine weitere Statistik von Fakten über arbeitsbedingten Stress geführt werden, mit der die „Arbeitgebererklärung von Stress durch das Privatleben“ ausgehebelt wird und die Verantwortlichkeit des Betriebs belegt werden kann. In der Folge könnte sich auch die Neigung der Unternehmer, in dieser Frage mit den Gewerkschaften zusammenzuarbeiten, verstärken.
Übergebührliche psychische Belastungen am Arbeitsplatz, also krankmachender Stress ist, wenn nicht schon zu verhindern, so doch wenigstens auf ein erträgliches Maß zurückzuschrauben. Wenn neben einer konsequenten Interessenvertretung im Betrieb und über die Berufsgenossenschaften die Unternehmen zur Prävention von Stress in die Pflicht genommen werden, dann würde auch die unternehmerische Sorgfalts-Pflicht zu vorbeugenden Maßnahmen in diesem Bereich ernster genommen werden (27).
Anmerkungen
(1) Deutsche Rentenversicherung Bund, 2009, zitiert nach: Neue Initiative Qualität der Arbeit. Stress und psychische Gesundheit. Sept. 2012http://www.inqa.de/SharedDocs/PDFs/DE/Publikationen/psyga-kein-Stress-mit-dem-Stress-fuehrungskraefte.pdf?_blob=publicationFile
(2) Von 2 % auf 11 % (BKK Gesundheitsreport 2010) und sind damit die viertwichtigste Krankheitsgruppe. Zitiert nach: Neue Initiative Qualität der Arbeit. Stress und psychische Gesundheit. a.a.O
(3) Interview im Deutschlandfunk 29.01.2013. Pressemitteilung 29.01.2013.http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/psychische-gesundheit-veranstaltung-2013-01-29.html. eine weitere Quelle:http://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/BPtK-Studien/Arbeitsunf%C3%A4higkeit_aufgrund_psychischer_Belastungen/20110622_BPtK-Studie_Arbeitsunf%C3%A4higkeit_2010.pdf
(4) Michael Friedrichs, Dr. Wolfgang Bödeker: Die Kosten psychischer Erkrankungen und Belastungen in Deutschland, in: Gegenblende April 2012. Nach dem Statistischen Bundesamt 2009 lagen sie damals noch bei knapp 27 Mrd. ¤, und könnten wenn der sich Trend fortsetzt, „bis 2030 um 20 % auf rund 32 Milliarden Euro anwachsen“. Neue Initiative Qualität der Arbeit, a.a.O.
(5) IGA-Report 13. Ina Sockoll, Ina Kramer, Wolfgang Bödeker. Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention. Zusammenstellung der wissenschaftlichen Evidenz 2000 bis 2006. http://www.iga-info.de/veroeffentlichungen/iga-reporte/iga-report-13.html
(6) http://www.inqa.de/DE/Service/Termine/2013/2013-01-29-gda-psychische-gesundheit.html
(7) Die Welt vom 18.01.13 „Jeder zweite Arbeitnehmer fühlt sich ausgebrannt.“
(8) http://www.tagesschau.de/inland/strwess102.html (29.01.2013) „Der Stress im Job nimmt zu“. http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Gd68.html
(9) http://www.dgb.de/-/taf Die Welt vom 13.01.2013http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article112697913/Gibt-es-bald-ein-Gesetz-gegen-Stress.html Peter Nowak „Die Lohnarbeit macht krank“, telepolis. 20.01.2013.http://heise.de/tp/blogs/8/print/153575
(10) http://www.ergo-online.de/html/service/download_area/arbeitsbed-stress.pdf
(11) Zur Bewertung der Durchführung dieser europäischen autonomen Rahmenvereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress der Bericht der Europäischen Kommission siehe gibt einen Überblick: „Studie: Deutsche immer gestresster am Arbeitsplatz“24.02.2011http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9767_de.htm
(12) Siehe Anmerkung 10
(13) Die Welt vom 10.01.2013 „Hundt: Arbeit macht nicht psychisch krank“
(14) a.a.O.
(15) taz vom 27.09.2011 „Gesellschaftliche Zeitbombe“. Der Stress-Verordnungstext in:http://www.igmetall.de/cps/rde/xbcr/internet/docs_ig_metall_xcms_188571_188572_2.pdf
(16) DGB-Index: Prävention gegen Psychostress mangelhaft. http://www.dgb.de/-/taf. Daniel Behruzi: „Was tun gegen Streß“ in: Junge Welt vom 13.01.2013
(17) wie es im französischen Arbeitsrecht bereits existiert (Art. 2313-1 du code du travail i.V. mit Art. 2313-2 des Arbeitsgesetzbuchs)
(18) Georges Hallermayer: Zum ersten Mal in der Geschichte Frankreichs wird die Personalpolitik eines Unternehmens als Straftatbestand angesehen. in: Saarkurier-online vom 11.04.2012, in: http://www.saarkurier-online.de/?p=67261
(19) Die Welt vom 13.01.2013http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article112697913/Gibt-es-bald-ein-Gesetz-gegen-Stress.html
(20) A. Koark, B. Dribbusch: Hetze, Druck, noch mehr Hetze. Wenn die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt: Eine DGB-Studie zeigt, dass hohe Arbeitsbelastung den Beschäftigten an die Substanz geht. Dabei ist Prävention möglich.“ In: taz vom 27.03.2012
(21) siehe Anmerkung 19
(22) Presserklärung IG Metall. http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-75728BE4-6BD25FD1/internet/style.xsl/anti-stress-gipfel-des-bundesarbeitsministeriums-11162.htm
(23) Observatoire du stress et des mobilités forcées. chez France Telecom et ailleurs.http://www.observatoiredustressft.org/
(24) Abgeleitet von „harcelement moral“ auf Deutsch Mobbing (einem Straftatbestand im französischen Arbeitsrecht) ist „harcelement managerial“ ein neuer juristischer Begriff, der besagt, dass durch organisatorische Umstrukturierungen psychosoziale Erkrankungen bis zum Suizid verursacht wurden und damit das Unternehmen und seine Führung in die Verantwortung nimmt. So läuft z.Zt. gegen den zurückgetretenen Vorstandsvorsitzenden von France Telecom, seinem Stellvertreter und dem Personaldirektor ein strafgerichtliches Ermittlungsverfahren.
(25) Siehe Anmerkung 18.
(26) www.observatoiresuicides.fr und http://www.observatoiresuicides.fr/wp-content/uploads/2013/01/Technologia-INVITATION-Colloque-du-04-f%C3%A9vrier-2013.pdf
(27) Wie die aktuelle DGB-Index Gute Arbeit feststellen musste, sei „die Prävention gegen Psychostress mangelhaft“ (siehe Anmerkung), was auch der IGA-Report 20.Motive und Hemmnisse für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) vom April 2011 bestätigt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.linksfraktion.de
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