Karlsruhe legt Streit um EZB-Anleihenkurs dem EuGH vor

Neues Deutschland: Verfassungsgericht befürchtet Verletzung von Souveränitätsrechten

07.02.2014 / Neues Deutschland vom 075.02.2014

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit um den Ankauf maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es sprächen »gewichtige Gründe« dafür, dass das sogenannte OMT-Programm zum unbegrenzten Ankauf solcher Anleihen die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verletzt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Das Gericht ist wegen dieser Einschätzung verpflichtet, den Fall dem EuGH vorzulegen, da die EZB als EU-Organ nur der Rechtsprechung des Luxemburger Gerichts unterliegt.

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