Attacke auf Grundrechte
Von Otto König und Richard Detje
»Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will«, so schrieb der Dichter Georg Herwegh 1863 im »Bundeslied«, der Hymne des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins. Darauf müssen sich in den kommenden Wochen die Bahn- und Flugzeugpassagiere einstellen. Willkommener Anlass, medial und Unternehmerverbandsseitig das Schreckensbild vom Streik-Chaos an die Wand zu malen und »englische Verhältnisse« zu beschwören.
Eindringlich wird vor einer Zersplitterung der Tariflandschaft gewarnt: »Die Tarifautonomie ist im Kern bedroht, wenn immer kleinere Gruppen von Arbeitnehmern immer mehr und neue Spartenorganisationen gründen und Rosinenpickerei zulasten der Gesamtbelegschaft betreiben« (BDA-Präsident Ingo Kramer, FR, 1.10.2014). Tatsache ist vielmehr, dass die Bundesrepublik im internationalen Vergleich die wenigsten Streiks verzeichnet.[1] »Deutschland ist scheinbar die Region der gewerkschaftspolitischen Windstille« (Hans-Jürgen Urban).
Dass sich ausgerechnet die Arbeitgeberverbände für die »Tarifeinheit – ein Betrieb – eine Gewerkschaft« stark machen, ist grotesk. Es waren und sind ihre Mitgliedsfirmen, die durch ihre Outsourcings-Politik, die rechtliche Aufspaltung von Unternehmen und Tarifflucht entscheidend dazu beitrugen, dass die in der Nachkriegszeit gewachsene Tarifeinheit und damit die Tarifbindung der abhängig Beschäftigten durchlöchert wurde. Das erinnert an die Methode: Haltet den Dieb, er hat mein Messer im Bauch.
Um die öffentliche Debatte über die »gesetzliche« Tarifeinheit zu forcieren, provoziert das Management der Deutschen Bahn einen Arbeitskampf, statt ernsthaft zu verhandeln. Letztlich geht es den staatlichen Managern darum, die »renitente« Lokführergewerkschaft (GDL)[2] in die Schranken zu weisen. So lautete der »letzte Vorschlag« von Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber: Die Verhandlungen sollen ausgesetzt werden, bis das Gesetz zur Tarifeinheit fertig und anschließend das Bundesverfassungsgericht über die bereits angekündigten Klagen dagegen entschieden hat. Für die Dauer des Moratoriums – voraussichtlich mehrere Jahre – sollen die Lokführer monatlich eine Zulage in Höhe von zwei Prozent ihres Gehalts bekommen. Die Botschaft lautet: Greift nach den Krümeln, bevor euch die Regierung mit dem Gesetz zur Tarifeinheit den Garaus macht.
Der GDL geht es im aktuellen Konflikt zum einen um 5% mehr Geld, eine Arbeitszeitverkürzung um zwei Stunden sowie weniger Mehrarbeit und eine bessere Schichtplanung. Zum anderen will sie ihre Zuständigkeit im Bahn-Konzern ausdehnen und für weitere Berufsgruppen wie Zugbegleiter, Bordgastronomen, Disponenten und Trainer Tarife aushandeln. Dem widersetzt sich die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) im DGB, die darauf besteht, bei allen Berufsgruppen außer den Lokführern die Mitgliedermehrheit zu haben. Entsprechend will sie ihre tarifpolitische Zuständigkeit nicht an die GDL abgeben.[3]
Um ihre tarifpolitischen Ziele durchzusetzen, haben die Lokführer nach vier erfolglosen Verhandlungsrunden in einer Urabstimmung mit 91% für einen Arbeitskampf votiert. Um Druck auf ihren Tarifkontrahenten zu machen, greifen sie zu einem Mittel, das grundgesetzlich geschützt ist: Streik. Die Tatsache, dass sich neun von zehn Lokführern am Streik am 7./8. Oktober beteiligt haben, dokumentiert den Unmut der Basis und spricht gegen die Polemik, eine Spartengewerkschaft würde einseitig Organisationsinteressen verfolgen.
Im Windschatten der aktuellen Tarifauseinandersetzungen scheint die Große Koalition die Gunst der Stunde nun nutzen zu wollen, das umzusetzen, was sie im Koalitionsvertrag bereits verabredet hat: ein Gesetz zur Neuregelung der Tarifhoheit, mit dem die Zersplitterung der Tariflandschaft gestoppt, die Sparten-Gewerkschaften[4] gezähmt und die Ruhe an der Tariffront wieder hergestellt werden soll. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kündigte Mitte September die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs »in Kürze« an.
Dieses Vorhaben ist heftig umstritten – auch innerhalb der DGB-Gewerkschaften. Es stellt in jedem Fall einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit dar. Denn die beabsichtigte Festschreibung des Mehrheitsprinzips – der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft kommt zur Anwendung – schränkt die Tarifautonomie und implizit das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften ein. Dem bisherigen Beratungsstand zufolge soll die vermeintlich »gemeinsame« Lösung von Regierung, BDA und DGB darauf hinaus laufen, dass im »Gesetzentwurf zur Tarifeinheit« das Streikrecht unerwähnt bleibt.
Ein Taschenspielertrick. An der Wirkung ändert das nichts: Wird gesetzlich festgeschrieben, dass in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt, schränkt dies zwar nicht direkt das Streikrecht ein, doch was nützt es einer Minderheitsgewerkschaft, wenn bereits ihre Tarifforderungen irrelevant sind. Letztendlich heißt das: Die kleinen Gewerkschaften müssen sich fügen und dürfen nicht streiken, solange der Tarifvertrag der großen Gewerkschaft gilt.
Es wäre ein Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz und nicht eine »grundgesetzschonende Regelung«, wenn im Gesetz nur der Satz steht »Es gilt der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft«, wie es der 2.Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, gegenüber dem Tagesspiegel formulierte (29.6.2014). Für den Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler steht unzweifelhaft fest: »Der Gesetzgeber kann einer Gewerkschaft nicht das Recht zum Tarifabschluss und zum Streik nehmen, nur weil sie in einem Betrieb die Minderheit ist.«
Sollte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann seine Äußerung in der Wirtschaftswoche (2.10.2014) – »alle Gewerkschaften haben das Recht, für ihre tarifpolitischen Interessen zu kämpfen. Wir wollen nicht mit dem Schwert des Gesetzgebers andere Gruppen in ihrer Existenz gefährden« – ernst meinen, muss der DGB sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung ihre Pläne wieder einkassiert. Bereits im Mai 2014 hatte der DGB-Bundeskongress beschlossen: »Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen jegliche Eingriffe in die bestehenden Regelungen ab, die das Streikrecht oder die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie beeinträchtigen.«
»Die Tarifeinheit politisch herzustellen ist Aufgabe der Gewerkschaften und nicht der Bundesregierung mit Unterstützung der Arbeitgeber. Wir lehnen deshalb eine gesetzliche Regulierung der Tarifeinheit, die unweigerlich zu einer Einschränkung des Streikrechts führt, ab«, heißt es in der Resolution, die rund 650 TeilnehmerInnen der Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) »Erneuerung durch Streik« Anfang Oktober in Hannover einstimmig verabschiedeten.
Selbstverständlich können konkurrierende Gewerkschaften einer tarifpolitischen Zersplitterung Vorschub leisten. Doch »es ist eine völlige Illusion, die schwindende Tarifmacht der Gewerkschaften durch ein Gesetz zur Tarifeinheit stärken zu wollen«, so der ehemalige ver.di-Funktionär und jetzige Vorsitzende von DIE LINKE, Bernd Riexinger.
Auch wir, die Autoren, die keine Anhänger von Spartengewerkschaften sind, sondern in ihrer politischen Arbeit für den Gedanken der Einheitsgewerkschaften streiten, sind der Auffassung, dass der Zusammenschluss aller abhängig Beschäftigten unter einem einheitlichen gewerkschaftlichen Dach politisch erreicht werden muss und nicht durch ein das Streikrecht einengendes Gesetz.
Zumal absehbar ist, dass ein eventuelles Gesetz zur Tarifeinheit beim Bundesverfassungsgericht landet. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht es für nicht verfassungskonform erklärt, ist groß. Die damit verbundene Niederlage wäre auch eine Blamage für DGB-Gewerkschaften, die ihre eigenen Beschlüsse nicht ernst nehmen.
[1] Im internationalen Vergleich ist Deutschland ein streikarmes Land. Zuletzt gab es hierzulande jährlich rund 15 Streiktage pro 1.000 Beschäftigten, so die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Die Bundesagentur für Arbeit kommt auf eine noch geringere Rate von nur vier Tagen. In Großbritannien gab es dagegen zuletzt 24 Streiktage, in Dänemark waren es 123, in Kanada 145 und in Frankreich 162. Auch in Finnland, Spanien, Belgien, Italien und Norwegen gibt es mehr Arbeitsniederlegungen als hierzulande.
[2] Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) wurde 1867 als »Verein deutscher Lokführer« gegründet und ist Mitglied im Deutschen Beamtenbund (DBB). Sie war bisher für die 20.000 Lokführer zuständig.
[3] Bis Ende Juni 2014 war in einem Vertrag geregelt, welche Gewerkschaft in den Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn welche Beschäftigtengruppen vertritt. Das Gespräch über eine weitere Kooperation zwischen der GDL und der EVG in der aktuellen Tarifrunde scheiterte. Die GDL, die bisher nur für die rund 20.000 Lokführer verhandelt hatte, will nun das gesamte Zugpersonal vertreten. Die EVG, die zuletzt für rund 140.000 Angestellte wie Zugbegleiter und Lokrangierführer zuständig war, will auch für die Lokführer verhandeln.
[4] Neben der GDL spielen drei Berufsgewerkschaften eine Rolle bei Tarifverhandlungen in Deutschland: Die Vereinigung Cockpit (VC), die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) und der Marburger Bund, in dem sich Krankenhausmediziner organisiert haben. Über Jahrzehnte hinweg kooperierten sie eng mit Vorgängerorganisationen der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Eine wesentliche Stärkung erfuhren diese Berufsgewerkschaften durch ein Urteil des Bundesarbeitsgericht vom Juli 2010: Es setzte das Prinzip der Tarifeinheit, das nur jeweils einen Tarifvertrag pro Betrieb zuließ, außer Kraft.