Soli muss bleiben
Bundestagsrede von Axel Troost
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen der Verhandlungen um die Neugestaltung des Länderfinanzausgleiches verdichten sich die Befürchtungen, dass der Bundesfinanzminister den Solidaritätszuschlag ab 2019 schrittweise abschaffen will. Unterstützung hat er hierfür schon von Olaf Scholz, dem sozialdemokratischen Regierungschef des Bundeslandes Hamburg erhalten.
Dieses Vorhaben muss mit aller politischen Entschiedenheit verhindert werden! Dazu dient unser heute eingereichte Antrag.
Der Solidaritätszuschlag ist eine Bundessteuer ohne Verfallsdatum. Seine Einnahmen sind haushaltsrechtlich nicht zweckgebunden, sondern frei verwendbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach die Verfassungsgemäßheit des Solidaritätszuschlags (Soli) unterstrichen und Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollanträge in den letzten Jahren stets zurückgewiesen. Diese Argumentation unterstützt auch ein jüngstes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Zu neuerlichen Bedenken, der Soli stelle grundsätzlich ein juristisches Haushaltsrisiko dar, gibt es daher keinen Anlass.
Eine ersatzlose schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2019 würde einen einschneidenden Einnahmeausfall von mindestens 19 Milliarden Euro jährlich für den Bund darstellen.
Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung des Solidaritätszuschlags würden von seinem Wegfall vor allem Gutverdiener und Kinderlose profitieren. Zudem wäre eine solche Schwächung des finanziellen Spielraums des Staates unverantwortlich angesichts der fortschreitenden wirtschaftlichen Abkopplung strukturschwacher Gebiete in Ost und West. Es wäre daher falsch, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen oder in Stufen zurückzufahren – er wird nach wie vor dringend gebraucht.
Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 wurde mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, der langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und der Entlastung der öffentlichen Haushalte begründet. Der Solidaritätszuschlag dient also nicht ausschließlich dem Aufbau Ost, sondern sieht ebenso die Nutzung zur Haushaltsentlastung vor und ist Bestandteil des allgemeinen Länderfinanzausgleichs.
Nichts spricht dagegen, ihn weiterhin in diesem Sinne einzusetzen, vor allem angesichts der strukturellen Auseinanderentwicklung von strukturschwachen und strukturstarken Regionen im Bundesgebiet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD,
der Solidaritätszuschlag kann durch den Bundestag nur abgeschafft werden, wenn ihr dieser Entscheidung zustimmt. Im Gegensatz zu Vielem, was ihr in der großen Koalition mit der CDU/CSU mitgetragen habt, „weil es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“, sind die Entscheidungsmöglichkeiten hier anders. Von der Abschaffung des Solidaritätszuschlages steht Nichts im Koalitionsvertrag!
Wenn ihr schon mit jedem Verzicht auf Steuererhöhungen eure Versprechungen aus dem Wahlkampf 2013 gebrochen habt und damit zur weiteren Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden beitragt, solltet ihr die Hände von der größten Steuersenkung der letzten Jahre lassen.
Ab 2019 wird die Schuldenbremse für die Bundesländer scharf geschaltet – in diesen Zeiten Steuersenkungen zusammen mit der CDU/CSU zu beschließen ist ein Vergehen an der Zukunft. Sollte es wirklich so weit kommen, wird die LINKE zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrtverbänden und vielen anderen zu Besuchen in euren Partei-und Abgeordnetenbüros aufrufen. 20 Mrd. Euro Steuersenkung müsst ihr dann den Bürgerinnen und Bürgern erklären!
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