Umsteuern statt Kürzen – Für eine aktive Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Joachim Bischoff /Meinulf Krön

04.08.2011 / www.joachimbischoff.de

Angesichts der immer noch schwierigen Lage am Arbeitsmarkt müsste bei den politisch Verantwortlichen aktive Arbeitsmarktpolitik einen großen Stellenwert haben. Denn auch in Hamburg ist die Wirtschaftskrise nicht nachhaltig überwunden und die chronische Langzeitarbeitslosigkeit ist nicht verschwunden.

Aber auch in Hamburg wird gekürzt. So ist denn der eigentliche erfreuliche Umstand, dass die Zahl der unterbeschäftigten Lohnabhängigen (Arbeitslose + Menschen, die nahe am Arbeitslosenstatus sind) im Vorjahresvergleich um 8.915 oder 8,1% auf nunmehr 101.307 Betroffene zurückgegangen ist, fast ausschließlich auf die drastischen Beschneidung in der Arbeitsmarktpolitik zurückzuführen. Schlimmer noch: die Zahl der TeilnehmerInnen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ist im April 2011 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.151 oder 33,1% zurückgegangen. Auch bei den Arbeitsgelegenheiten wird drastisch gespart. Im April 2011 gab es deutlich weniger Beschäftigte in Ein-Euro-Jobs als Ende 2010, ohne dass dafür irgendwelche Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind.

Angesichts einer noch boomenden Wirtschaft streicht die schwarz-gelbe Bundesregierung alle Arbeitsmarktinstrumente rigoros zusammen, und setzt darauf, dass die wirtschaftliche Dynamik ausreicht, um das Heer der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden zu verkleinern. So erhält die Arge in diesem Jahr 50 Mio. Euro weniger für Arbeitsmarktmaßnahmen als noch in 2010. 2014 werden der Arbeitsgemeinschaft dann nur noch 90 Mio. Euro überwiesen, was einer Halbierung der Mittel gegenüber 2010 entspricht.

Auf Hamburger Landesebene ist aktive Arbeitsmarktpolitik schon lange kein Gestaltungsthema mehr. So wurden sind die dafür zur Verfügung gestellten Mittel in den letzten 10 Jahren von etwa 120 Mio. Euro auf jetzt nur mehr 30 Mio. Euro zusammengestrichen. Und auch der neue SPD-Senat setzt offensichtlich eher auf die “Marktkräfte” denn auf politische Gestaltung, wollte er doch 2.000 der aus Landesmitteln finanzierten Ein-Euro-Jobs streichen. Nach einem Proteststurm von seiten der gemeinnützigen Träger wurde die Idee wieder einkassiert.

Außerdem: Die Situation der Arbeitsmarktpolitik in Hamburg ist zudem gekennzeichnet durch Stillstand bis zum Sommer. Dann nämlich soll ein vom Senat gemeinsam mit team.arbeit.hamburg und der Agentur für Arbeit Hamburg abgestimmtes Arbeitsmarktprogramm vorgelegt werden. Bislang ist aus dem Arbeitsprogramm des Senats nur ersichtlich, dass es verstärkte Vermittlungsbemühungen des Jobcenters team.arbeit.hamburg sowie eine Reorganisation des dortigen Arbeitgeberservices geben soll. Verstärkte Vermittlungsbemühungen gehen aber nur mit verbesserten Betreuungsschlüsseln und damit mehr Arbeitsvermittlerinnen und Fallmanagerinnen. Das ist aber mit dem angekündigten Stellenstreichprogramm im Öffentlichen Dienst nicht zu machen. Auch die Bundesagentur für Arbeit hat Stellenabbau schon angekündigt. Die „Reorganisation“ des Arbeitgeberservice lässt zudem eine Privatisierung dieses Vermittlungsbetriebes befürchten, um hier zusätzlich Personal einsparen zu können.

Am 25.05.2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beschlossen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll nach Planung der Bundesregierung Anfang November 2011 in Kraft treten. Damit wird sich für Hamburg aber auch im Sommer dieses Jahres keine Perspektive mehr für ein Arbeitsmarktpolitisches Programm außerhalb der angekündigten Eckpunkte des Bundes mehr ergeben.

Und das heißt vor allem: Sparen auf dem Rücken der Langzeiterwerbslosen und erhebliche Einschränkungen bei den zusammengestrichenen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Bereits für dieses Jahr sind die Eingliederungsmittel für Langzeiterwerbslose um ein Viertel gekürzt worden. Im Sommer kann daher auch für Hamburg vom SPD-Senat nur ein Arbeitsmarktpolitisches Programm im Rahmen dieser Kürzungen und mit Blick auf die kommenden weiteren massiven Streichungen kommen.

Der wirtschaftliche Aufschwung hat bislang nur bei den Kurzzeitarbeitslosen im Arbeitslosengeld-I-Bezug einen Rückgang um 20 Prozent gebracht. Die Langzeiterwerbslosen sind dagegen fast konstant geblieben. Auch im Aufschwung schaffen nur ca 2 Prozent den Sprung aus der Langzeiterwerbslosigkeit in einen regulären Job. Es muss daher aber eigentlich gerade jetzt noch mehr Geld zur Eingliederung der Langzeiterwerbslosen in die Hand genommen werden. Stattdessen gibt es auch bei Hartz-IV nur ein Sparprogramm mit immer weniger sinnvollen Angeboten.
Für ein Hamburger Programm zur Beschäftigungspolitik ist überfällig. Es gilt gerade jetzt –solange die positive Konjunkturentwicklung anhält – alle nur denkbaren Chancen zu nutzen, das Problem der chronischen Langzeiterwerbslosigkeit anzugehen. Hierzu müssen umgehend die fragwürdigen Instrumente zugunsten einer sinnvollen Weiter- und Fortbildung umgeschichtet werden und es müssen ergänzende Angebote zusätzlich zum engeren Bereich der arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsleistungen her.

Im einzelnen schlägt die Fraktion DIE LINKE als Sofortprogramm für Hamburg folgende Maßnahmen vor:

  1. Keine Vermittlungsgutscheine mehr zur Einlösung bei privaten Vermittlungsagenturen in Hamburg! Vermittlungsgutscheine haben nachweislich bislang allenfalls in Beschäftigung mit aufstockendem Hartz-IV-Bezug geführt (prekäre Beschäftigung und vor allem Leiharbeit). Viele Firmen missbrauchen die Vermittlungsgutscheine, um sich ausgelagerte Personalrekrutierungssabteilungen zu schaffen, die von den Arbeitsagenturen bezahlt werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. In Hamburg sollte mit dem neuen Arbeitsmarktprogramm die Weisung durch den Senat erfolgen, in Hamburg generell keine Vermittlungsgutscheine mehr auszugeben und stattdessen die frei werdenden Mittel für andere, dringend gebrauchte sinnvolle Eingliederungsleistungen zu verwenden. Wenn auch bei Hartz-IV zukünftig als Eingliederungsleistung zukünftig ein Computer für Online-Bewerbungen und Bewerbungsrecherchen gewährt würde, wäre das erheblich sinnvoller.
    Außerdem muss die Stadt Hamburg ihren Einfluss geltend machen, dass bei der Vergabe von Leistungen an Träger neben den festgelegten Vergabekriterien auch die Qualität bei den Leistungsbeschreibungen berücksichtigt und deren Einhaltung kontrolliert wird.
  2. Ein-Euro-Jobs ab sofort ersatzlos auslaufen lassen! Ab 2012 soll die Höhe der Maßnahmenkosten durch eine Grundpauschale (Verwaltungskosten) von 30.- ¤ und eine Zusatzpauschale für nachweislich betreuungsintensive Fälle bis 120.-¤ begrenzt werden. Damit kann aber in Kürze ohnehin weder eine qualititativ sinnvolle „Betreuung“ noch irgendeine „Qualifizierung“ angeboten werden. Die sozialen Beschäftigungsträger haben zudem bereits erklärt, auf dieser Grundlage keine Ein-Euro-Jobs mehr anbieten zu können. Daher unsere Forderung: endlich ganz abschaffen und die freiwerdenden Mittel stattdessen für sinnvolle öffentlich finanzierte Beschäftigung zu nutzen. Seit langem fordern viele Verbände und Experten, dass die passiven Leistungen für die von chronischer Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen mit anderen öffentlichen Mitteln aufgestockt werden und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden für die vielfältigen unerledigten Aufgaben.
  3. Berufliche Weiterbildung ausbauen und umgestalten! Es hat zuletzt massive Rückgänge in Hamburg an Förderungen der beruflichen Weiterbildung durch Bildungsgutscheine in Hamburg gegeben und die bereitgestellten Mittel wurden nicht ausgeschöpft. Das lag vor allem auch daran, dass die betroffenen Menschen mit dem ausschließlich eigenverantwortlichen Management von Bildungsmaßnahmen überfordert waren. Hier muss unbedingt sofort durch qualifizierte Beratung und durch Assistenzleistungen der Zugang zu den Qualifizierungsleistungen dringend sichergestellt werden. Längerfristig angelegte Weiterbildung mit qualifizierten Trägern ist ein wirksamer Weg zur Verminderung der Langzeitarbeitslosigkeit.
  4. Keine Vermittlung mehr in Leiharbeit und prekäre Beschäftigung! De Senat muss umgehend das Jobcenter anweisen, ob sofort nicht mehr in Leiharbeit und prekäre Beschäftigung zu vermitteln. Hier gibt es einen entsprechenden Spielraum, da die Frage der „Zumutbarkeit“ einer Arbeit durch entsprechende Weisungen in Hamburg regelbar und dringend regelungsbedürftig ist. Sowohl bei der Leiharbeit wie bei der prekären Beschäftigung ist eine sinnvolle und vor allem dauerhafte Eingliederungsperspektive nicht gegeben und zukünftiger weiterer Verbleib in Hartz-IV so gut wie sicher.
  5. Sinnvolle Eingliederungsangebote kommen ohne Sanktionen aus! Nachwievor bestimmen fehlerhafte Bescheide und Sanktionen den Lebensalltag von Langzeitarbeitslosen. Der Senat sollte seine Weisungsbefugnis nutzen und umgehend im Sinne eines Sanktionsmoratoriums Eingliederungsmaßnahmen nur noch ohne sanktionierende Mittel durchführen. Die Teilnahme an Maßnahmen muss freiwillig sein und bei Abbruch von Maßnahmen darf es keinerlei Sanktionen hinsichtlich der existenzsichernden Leistungen geben. Eine Bundesratsinitiiative für eine Abschaffung der Sanktionen ist umgehend einzuleiten.
  6. Existenzgründungförderung ab sofort über Förderprogramme und Fördermittel aus dem Haushalt der Wirtschaftsbehörde fördern!. In Hamburg sollte es keine Mittel dafür mehr aus dem Eingliederungstitel geben. Rund 90 Prozent aller Investitionsvorhaben sind ohnehin bereits aus den verschiendensten Töpfen förderungsfähig. Das Einstiegsgeld bei Hartz-IV ist zudem bereits eine reine Ermessensleistung, die bei entsprechenden anderen Förderangeboten entfallen kann. Mit den geringen existenzsichernden Leistungen nach Hartz-IV und der finanziellen Minimal-Förderung für den Einstieg in die Selbständigkeit durch das Jobcenter sind in Hamburg ohnehin bislang nur eine überwiegende Mehrheit von nach wie vor prekären Kleinstbetrieben ohne Personal entstanden, die nach wie vor aufstockendes Hartz-IV erfordern. Hier muss aus dem Haushalt der Wirtschaftsbehörde der Start in die Selbstständigkeit viel stärker finanziell gefördert werden, wenn Gründungsüberzeugung, Gründungskonzept und hohes Engagement tatsächlich vorliegen. Ansonsten sollten Langzeiterwerbslose nicht mehr ohne hinreichende Startchance in eine dauerhaft prekäre perpektivlose Selbständigkeit gedrängt werden.
  7. Öffentlich finanzierte Beschäftigung schaffen! Die freiwerdenden Mittel sollten dazu genutzt werden, umgehend anstelle von Ein-Euro-Jobs öffentlich finanzierte Beschäftigung zu schaffen, die voll-sozialversicherungspflichtig und existenzsichernd ist. Hierzu ist umgehend eine Bundesratsinitiative zur Ermöglichung einer Bündelung aller Leistungen für Langzeiterwerbslose zu starten. Bis dahin muss Hamburg zunächst in eigener Verantwortung eine Mischfinanzierung aus Eingliederungsleistungen des Bundes, Mitteln des Landes aus dem Europäischen Sozialfonds sowie ergänzenden Landesmittel aus den jeweiligen Fachhaushalten starten. Die Beschäftigungsstellen sollten dabei zur Stärkung der sozio-kulturellen Infrastruktur insbesondere in den Quartieren und zur gesellschaftlichen Integration und Verhinderung von Ausgrenzung eingesetzt werden. Die Bezirke sollten wesentliche Mitspracherechte über regionale Beschäftigungskonferenzen zur Förderung gemeinwohlorientierter Arbeit erhalten.