Kultursektor durch Konzernklagen gefährdet
Kommentare von Hans Thie zu einzelnen Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) kann erhebliche Folgen für den Kultursektor in Deutschland haben. Erstmals gibt die Bundesregierung zu, dass private Schiedsgerichte auch von „Kultur-Investoren“ angerufen werden können. Die scharf kritisierte und neuerdings auch von der EU-Kommission als veränderungsbedürftig eingestufte ISDS-Paralleljustiz kann gemäß CETA Abkommen auch von Medien- und Kulturkonzernen genutzt werden. Der Einschüchterungseffekt, der von diesen einseitigen Klagerechten ausgeht, wird – so ist zu befürchten – die europäische und die deutsche Kulturpolitik negativ beeinflussen.
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