Nimmt der Länderfinanzausgleich den Anreiz zum Steuervollzug?
Von Axel Troost
Zunehmend stehen die Bundesländer in der Kritik, ihrer Aufgabe des Steuervollzugs nur unzureichend nachzukommen. Als Ursache wird angeführt, dass es an finanziellen Anreizen fehle: Die Bundesländer müssen die Personalkosten tragen, dürften infolge des Länderfinanzausgleichs jedoch nur Bruchteile der zusätzlichen Einnahmen behalten. Der Autor zeigt auf, dass das nicht stimmt: Zusätzliches Prüfpersonal brächte den Bundesländern immer noch gute Renditen. Zudem dürfen gerade finanzstärkere Länder größere Anteile ihres Steueraufkommens einbehalten, prüfen aber tendenziell weniger. Höhere finanzielle Anreize gehen folglich sogar mit schlechterem Steuervollzug einher.
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