Staatsleistungen an die Kirchen
Brief der Humanistischen Union e.V. an Dr. Axel Troost
Sehr geehrter Herr Troost,
das Grundgesetz verlangt in Artikel 140 in Verbindung mit 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 die Ablösung der historischen Staatsleistung an die Kirchen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Die Humanistische Union (HU) bittet alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, sich der seit 94 Jahren ungelösten Ablösungsfrage anzunehmen.
In der vergangen Legislaturperiode lag dem Deutschen Bundestag erstmals ein Gesetzentwurf zu diesem Thema vor. Dieser war von der Fraktion Die Linke am 29.2.2012 eingebracht worden (Drs. 17/8791) und ist am 28.2.2013 und am 27.6.2013 in erster und zweiter Lesung im Plenum beraten worden. Der Gesetzentwurf ist zwar von der Mehrheit des deutschen Bundestags (Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt worden; jedoch haben die Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen, wie Sie den Plenarprotokoll entnehmen können, ihre Absicht oder doch Bereitschaft erklärt, angesichts des oben erwähnten Verfassungsauftrages in Gespräche mit den Kirchen über die Ablösungsfrage einzutreten.
(...)
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