Finanztransaktionssteuer

"Die Finanztransaktionsteuer ist die Bündelung zweier Steuern, die schon sehr lange in der Diskussion sind, nämlich der Börsenumsatzsteuer einerseits und der sogenannten „Tobin-Steuer“ andererseits. Die 1991 von der Regierung Kohl abgeschaffte Börsenumsatzsteuer besteuerte Kauf- und Verkauf unterschiedlicher Wertpapiere (vor allem Aktien und Anleihen) an Börsen mit 01-0,25 Prozent. Die Tobin-Steuer ist nach dem Nobelpreisträger James Tobin benannt, der 1978 eine Besteuerung von Umsätzen auf Devisenmärkten forderte, um „Sand ins Getriebe“ der Finanzmärkte zu streuen und dadurch Wechselkurse stabilisieren wollte. Die Tobin-Steuer hat seit dem einige Weiterentwicklungen erfahren und wird gerade von entwicklungspolitischen Organisationen häufig zur Finanzierung von Entwicklung und Armutsbekämpfung in den Ländern des Südens gefordert.(...)"

Auszug aus: Axel Troost, "Die Finanztransaktionsteuer, Technisch machbar und ökonomisch überfällig"

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